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Arbeitsschutzkleidung – Das muss beachtet werden

Arbeitsschutzkleidung – Das muss beachtet werden

In erster Linie hat die Arbeitsschutzkleidung den Zweck, den Menschen zu schützen. Die Arbeitsschutzkleidung soll vor Wind, Wetter Schmutz, Farbe oder körperlichen Schäden schützen. Aus diesem Grund tragen Menschen die am Schreibtisch arbeiten in der Regel keine Arbeitsschutzkleidung.

In der Regel tragen die Menschen die mit den Händen arbeiten schützende Arbeitskleidung. Je nach der Berufsbranche ist die Art der Bekleidung abhängig.

 

Die Pflichten des Arbeitgebers bezüglich der Schutzkleidung

Die Arbeitsschutzkleidung hat primär den Arbeitnehmer vor körperlichen Verletzungen und die Gesundheit zu schützen. In Bezug auf das Arbeitsschutz, muss der Arbeitgeber viele Gesetze und Verordnungen beachten. Existieren auf der Arbeit Gefahrstellen, welche nicht vollständig eliminiert werden können, muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen.

So ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, dass die Angestellten die erforderliche Arbeitsschutzkleidung erhalten. Sollte der Arbeitgeber sich nicht an diese Regelungen handeln, droht ihm ein hohes Bußgeld. Die Vorgaben zur Arbeitsschutzkleidung werden regelmäßig von den Gewerbeämtern oder Berufsgenossenschaften kontrolliert.

Die Arbeitnehmer dürfen sogar die Arbeit verweigern, wenn vom Gesetzgeber Arbeitsschutzkleidung vorgeschrieben ist, diese aber nicht vom Arbeitgeber bereitgestellt wird. Des Weiteren muss der Arbeitgeber neben der Bereitstellung der Schutzkleidung seine Mitarbeiter über die Nutzung einweisen. Zusätzlich sind Informationen über die Reinigung und der Instandhaltung notwendig.

 

Regeln für Arbeitnehmer

Doch nicht nur Arbeitgeber muss hinsichtlich Arbeitsschutzkleidung Regelungen beachten, sondern auch der Arbeitnehmer. So muss der Beschäftigte sich in erster Linie daranhalten, die bereitgestellte Arbeitsschutzkleidung, wie entsprechende Hosen, Schutzhandschuhe oder Helme zu tragen. Diese Schutzkleidung muss so genutzt werden, wie dies vom Arbeitgeber vorgeschrieben wurde.

Sollten sich die Mitarbeiter nicht an diese Vorgaben halten, hat dies bei einem Arbeitsunfall Nachteile auf den Versicherungsschutz. Die Krankenkasse kann zwar die Behandlungskosten tragen, jedoch entfallen in der Regel weitere Leistungen durch die Berufsgenossenschaft. Zudem kann ein Verstoß dazu führen, dass es zu arbeitsrechtlichen Folgen kommt. Abmahnungen oder Kündigungen können die Folge in schwerwiegenden Fällen sein. Besonders dann, wenn der Arbeitnehmer bereits wiederholt Anweisungen nicht erfüllt hat.

Weser-Ems-Wirtschaft

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