Die Bundesnetzagentur muss nun verbindlich erklären, dass sie diese Regel ohne Änderungsvorbehalt dauerhaft umsetzen wird. Unsicherheit ist Gift für Investitionen.
Berlin 25.03.2019: Im Zuge der Frequenzvergabe für 5G hat die Bundesnetzagentur einen Teil des Spektrums, konkret im Bereich von 3,7 GHz bis 3,8 GHz, für eine lokale Nutzung reserviert. Dieser Frequenzbereich soll insbesondere für 5G im Rahmen lokaler Anwendungen genutzt werden, beispielsweise für Anwendungen im Kontext von Industrie 4.0. Jetzt hat die Bundesnetzagentur die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für das vorgesehene Antragsverfahren veröffentlicht, welche die Bedingungen für die Nutzer und Nutzungen konkretisieren soll.
„Wir begrüßen es, dass die Bundesnetzagentur den reservierten Frequenzbereich ausschließlich für lokal begrenzte Anwendungen bereitstellen möchte. Industrieunternehmen und anderen Unternehmen wird dadurch ermöglicht, auf dem eigenen Gelände private 5G-Netze aufzubauen. Konsequenterweise sieht die Bundesnetzagentur auch keine Aufteilung für Indoor- und Outdoor-Nutzungen vor, die den für Unternehmen verfügbaren Frequenzbereich eingegrenzt hätte. Somit können einzelne Unternehmen jetzt den vollen reservierten Frequenzbereich beantragen. In diesem Frequenzbereich dürfen zu Recht keine regionalen öffentlichen Mobilfunknetze aufgebaut werden. Dies ist wichtig, um für den Aufbau bundesweiter Mobilfunknetze die notwendige Rechts- und Planungssicherheit zu erreichen.
Die Bundesnetzagentur muss nun verbindlich erklären, dass sie diese Regel ohne Änderungsvorbehalt dauerhaft umsetzen wird. Unsicherheit ist Gift für Investitionen. Nur durch eine dauerhafte und verlässliche Festlegung auf eine Verwendung der reservierten Frequenzen ausschließlich für lokale, private Netze, die auch zukünftig keinen Anspruch auf National Roaming haben, kann die notwendige Planungssicherheit erreicht werden.“
Quelle: Pressemeldung Bitkom
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