In einer Geflügelhaltung in der Stadt Emden wurde am 28.03.2021 ein Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.
Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, wurden ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und -transporte weitere Auflagen gelten. Aufgrund der Lage des Ausbruchsbetriebs befinden sich Teile dieser Restriktionsgebiete auch im Leeraner Kreisgebiet.
Der Landkreis Leer hat hierzu auf seiner Homepage eine interaktive Karte sowie weitere Informationen zur Geflügelpest veröffentlicht (Veterinäramt/Tierkrankheiten/Tierseuchen).
In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung außerdem erneut darauf hin, dass die im November 2020 angeordnete Aufstallung von Geflügel für den gesamten Landkreis Leer auch außerhalb der oben genannten Restriktionszonen weiter gilt.
Quelle Pressemeldung von Landkreis Leer
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