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Haushaltsplanentwurf 2021: Rechnungshof sieht noch deutlichen finanzpolitischen Handlungsbedarf

Haushaltsplanentwurf 2021: Rechnungshof sieht noch deutlichen finanzpolitischen Handlungsbedarf

„Der Landesrechnungshof hält es für dringend notwendig, angesichts der massiven Neuverschuldung von rund 8,8 Mrd. Euro mit dem Haushalt 2021 zu klaren Prioritäten und deutlichen Einsparungen zu kommen“, so heute die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs (LRH), Dr. Sandra von Klaeden, im Landtag. „Uns geht es nicht ums Sparen um jeden Preis, sondern darum, die wesentlich knapper werdenden Mittel dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden“, betonte die Präsidentin.

Sorgen macht sich die Präsidentin mit Blick auf die Zukunft: „Ohne relevante Einspar- und Konsolidierungsmaßnahmen wird das Land in Zukunft auf finanzpolitische Handlungsspielräume gänzlich verzichten müssen. Die finanzielle Situation des Landes kann sich schnell zuspitzen, wenn sich im Haushalt vorhandene Risiken realisieren sollten.“ Aus diesem Grund halte der LRH ein „Weiter so“ in der Haushaltspolitik für problematisch.

Neuverschuldung ohne Einsparanstrengungen

Der Haushaltsplanentwurf sieht für das Jahr 2021 lediglich Einsparungen in Höhe von 200 Mio. Euro in Form einer Globalen Minderausgabe vor. Dies ist aus Sicht des LRH deutlich zu wenig.

Darüber hinaus fehle immer noch die Aussicht auf eine valide Grundlage für zielgerichtete Konsolidierungsmaßnahmen in Form einer umfassenden Aufgabenkritik.

Alle bestehenden Prioritäten müssen nach Auffassung der Finanzkontrolle mit Blick auf die neue Priorität „Covid-19″ hinterfragt werden. Gleiches gelte für alle Ausgaben und alle Mittel, die in Rücklagen und Sondervermögen bereits für andere Zwecke reserviert sind. Stattdessen plane die Landesregierung – trotz des prall gefüllten Sondervermögens Covid-19 – erneut mit neuen Schulden von insgesamt 853 Mio. Euro.

Entscheidende Weichenstellungen fehlen

Die Präsidentin machte deutlich, dass es an gebotenen Weichenstellungen für bestimmte Zukunftsbereiche fehle und Chancen zur Umsteuerung verpasst würden.

Umsteuerungsbedarf sieht der LRH unter anderem in den wichtigen Zukunftsbereichen Verwaltungsdigitalisierung und Hochschulmedizin. Hier hat der LRH bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die immensen Aufgaben in diesen Bereichen dramatisch unterfinanziert sind. Der LRH hält daher Umschichtungen aus dem Haushalt in diese Bereiche für dringend erforderlich.

Zum Hintergrund:

Der Landesrechnungshof ist weder Teil der Exekutive, der Judikative noch der Legislative. Er ist von Weisungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Der Landesrechnungshof ist ausschließlich der externen Finanzkontrolle verpflichtet und hat keinen politischen Auftrag. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes.

WEWRedakteur

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