Auch in den Osterferien (30.03.2020 – 14.04.2020) wird die Notbetreuung in niedersächsischen Kindertageseinrichtungen und Schulen vorgehalten, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne heute mitgeteilt hat. Diese Notbetreuung sichert ab, das aufgrund der Corona-Krise besonders benötigten Berufsgruppen trotz geschlossener Einrichtungen die Wahrnehmung unverzichtbarer zentraler beruflicher Aufgaben ermöglicht wird.
Vergangene Woche waren mit den Kita- und Schulschließungen einschneidende Maßnahmen verkündet worden. Ziel der Schul- und Kitaschließungen ist und bleibt die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus.
„Die Notbetreuung ist integraler Bestandteil der Krisenbewältigungsstrategie der Landesregierung. Es liegt damit auf der Hand, dass wir uns keine Unterbrechung und keine Osterpause leisten dürfen“, erklärte Kultusminister Tonne.
Die Kapazitäten in den Krankenhäusern und Kliniken würden hochgefahren und der Bedarf an Notbetreuung vor allem für die Kinder von Beschäftigen aus den Bereichen Gesundheit, Medizin und Pflege aller Voraussicht nach steigen.
1.) Der schulische Notbetrieb ist auch in den Osterferien sicherzustellen. Die entsprechende Rundverfügung der Landesschulbehörde an alle Schulleitungen öffentlicher Schulen in Niedersachsen wird sicherstellen, dass während der Zeit der Osterferien in der Schule die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 in bekanntem Umfang aufrechterhalten wird.
2.) Bei der Notbetreuung wird nachgesteuert. Ab sofort sollen Kinder auch dann in die Notbetreuung aufgenommen werden, wenn lediglich eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu den zentralen Berufsgruppen gehört. Bisher lag der Rahmen bei beiden Elternteilen.
Im Verlauf dieser ersten Notbetreuungswoche wurde deutlich, dass insbesondere Personen aus dem Gesundheitsbereich in stärkerem Maß in ihren beruflichen Tätigkeitsbereichen benötigt werden. Mit der neuen Regelung werden die Spielräume vor Ort gestärkt, anlassbezogen und bedarfsgerecht zu reagieren.
„Wer gebraucht wird, soll in die Schule kommen, aber Lehrkräfte, die für die Notbetreuung nicht gebraucht werden, können und sollen von der Schulleitung mit Aufgaben im Homeoffice betraut werden. Diese Möglichkeit soll auch genutzt werden, um von zu Hause aus außerunterrichtliche Tätigkeiten zu verrichten.“
Die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen wird über die Trägerverbände abgesichert.
Quelle: Pressemeldung Niedersächsische Kultusministerium
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