Übersichtskarte des geplanten Tagebaus.
Die Quarzwerke Marx AG plant, ihre bisherige Gewinnungsstätte im Friedeburger Ortsteil Marx-Barge (Landkreis Wittmund) zu erweitern und zu vertiefen. Auf der an der Kreisstraße 45 nordöstlich der Bundestraße 437 gelegenen Fläche gewinnt die Firma Sand im Nassabbauverfahren. Die Quarzwerke Marx AG hat beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die Zulassung der Erweiterung beantragt. Dafür werden die Antragsunterlagen nun ausgelegt.
Die bestehende Fläche von 80,7 Hektar möchte die Quarzwerke Marx AG um 28 Hektar erweitern, um damit den weiteren Abbau zu sichern. Das entspricht in etwa der Erweiterung von 113 Fußballfeldern um 40 Fußballfelder. Die Firma erwartet, dadurch rund 7 Millionen Kubikmeter weiteren Rohstoff abbauen zu können. Nach dem Ende des Tagebaubetriebs ist vorgesehen, die Gewinnungsfläche als naturnahes Stillgewässer (Folgenutzung Natursee) herzurichten.
Aufgrund des Flächenbedarfs von mehr als 25 Hektar und der Erweiterung des Abbaugewässers ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan erforderlich. Für dessen Zulassung ist ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 1 Nr. 1 b) aa) und bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) i.V.m. §§ 57a und 57c BBergG) durchzuführen.
Die Quarzwerke Marx AG hat diesen Rahmenbetriebsplan nun beim LBEG eingereicht und dessen Zulassung beantragt. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht, einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie Gutachten zur Hydrogeologie, Geotechnik, Lärm- und Staubemissionen.
Die vollständigen Antragsunterlagen liegen für jedermann zur Einsicht für die Dauer von einem Monat wie folgt aus:
Außenstelle des Rathauses, Schützenweg 3, 26446 Friedeburg, Zimmer A-206-TE, während der Besuchszeiten.
Rathaus Gemeinde Zetel, Ohrbült 1, 26340 Zetel, Zimmer 15, montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie zusätzlich dienstags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr.
Die Auslegungsfrist beginnt am 9. April und endet mit Ablauf des 9. Mai. Die Planunterlagen können auch im Internet unter www.uvp-verbund.de oder unter www.lbeg.niedersachsen.de ð Bergbau ð Genehmigungsverfahren ð Aktuelle Planfeststellungsverfahren eingesehen werden. Im Zweifelsfall ist der Inhalt der öffentlich ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27a Abs. 1 S. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist mit Ablauf des 10. Juni Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei den folgenden Stellen erheben:
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld, E-Mail: pfv-qstb-marx@lbeg.niedersachsen.de
Gemeinde Friedeburg, Friedeburger Hauptstraße 96, 26446 Friedeburg
Gemeinde Zetel, Ohrbült 1, 26340 Zetel
Pressemeldung von Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
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