Auswärtige Camper dürfen ihre Wohnmobile oder Wohnwagen-Gespanne zunächst nicht mehr auf öffentlichen und tatsächlich öffentlichen Verkehrsflächen im Landkreis Leer parken. Das regelt eine neue Allgemeinverfügung des Landkreises, die an diesem Mittwoch in Kraft tritt und zunächst bis zum 18. April gilt.
Nur zum Tanken und Bezahlen dürfen die Fahrzeuge abgestellt werden. Diese Regelung gilt nicht für Personen, die ihren ersten Wohnsitz im Landkreis Leer haben.
Zu den tatsächlich öffentlichen Verkehrsflächen zählen alle privaten Parkflächen, insbesondere Supermarktparkflächen, Parkflächen öffentlicher Einrichtungen, Parkflächen von Banken und Sparkassen, Parkflächen von Tankstellen, Parkflächen von Autohäusern und Werkstätten, Parkflächen von Schwimmbädern sowie Parkflächen für touristische oder ähnliche Zwecke.
Quelle: Pressemeldung Landkreis Leer
Mit der kostenfreien Webinarreihe „Zukunft Handel: Trends, Tools, Themen“ informiert die IHK Niedersachsen (IHKN) vom…
Das Projekt „Erfolgsbegleiter“ der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim und der Handwerkskammer (HWK) Osnabrück…
Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Unternehmen das Wissen ihrer Belegschaft kontinuierlich erweitern und aktualisieren. Eine…
Die Maschinenfabrik Bernard Krone GmbH & Co. KG in Spelle ist erstmals mit dem IHK-Qualitätssiegel…
Wachstum ist für mittelständische Unternehmen kein Selbstläufer. Während Großkonzerne auf ganze Abteilungen für Marktforschung und…
Unternehmen investieren zunehmend in IT-Sicherheit, Datenschutz und Krisenvorsorge. Physische Sicherheitsrisiken geraten dabei jedoch häufig in…