Das Handwerk begrüßt die Entscheidung des Bremer Senats, Friseurbesuche künftig auch mit einem negativen Selbsttest möglich zu machen. Bisher gab es eine unterschiedliche Rechtsauslegung der „Bundes-Notbremse“ im Bundesland Bremen, so dass Kunden beim Friseur ein Negativ-Ergebnis eines professionellen Schnelltests vorlegen mussten. Mit der neuen Regelung sind laut Handwerkskammer Bremen nun auch Selbsttests, die unmittelbar vor dem Betreten des Salons in Anwesenheit des Friseurs oder einer von ihm beauftragten Person durchgeführt werden, zulässig. „Wir freuen uns, dass jetzt wieder eine einheitliche Regelung mit Niedersachsen existiert. Außerdem ist es zu begrüßen, dass eine zusätzliche Hürde, welche bei den stark von Corona-Einschränkungen betroffenen Friseuren Umsatzverluste verursacht hat, beseitigt werden konnte“, sagt Andreas Meyer, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Bremen.
Quelle Pressemeldung von Handwerkskammer Bremen
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