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Reallöhne stiegen im 3. Quartal 2024 in Niedersachsen um 2,9%

Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, haben sich die Nominallöhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Niedersachsen im 3. Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 5,0% erhöht. Im 2. Quartal 2024 stiegen die Nominallöhne noch um 6,8%.

Der Reallohnindex bildet die Entwicklung der Löhne unter Berücksichtigung der Preisentwicklung ab. So lag die durchschnittliche Preisveränderung in Niedersachsen im 3. Quartal 2024 bei +2,0% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die preisbereinigten Bruttomonatsverdienste, die sogenannten Reallöhne, stiegen dementsprechend im 3. Quartal 2024 um 2,9% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die sich abschwächende Inflation und der Anstieg der Nominallöhne führte zu einem Reallohnplus. Im 2. Quartal 2024 lag das Plus bei den Reallöhnen noch bei 4,6%.

Methodische Hinweise:

Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Informationen zur Berechnung des Nominallohnindex und des Reallohnindex finden Sie hier .
Ab dem Berichtsjahr 2023 decken die Verdienstindizes und deren Veränderungsraten die Gesamtwirtschaft in Niedersachsen umfassender ab. Durch die neue Verdiensterhebung werden zum Beispiel auch kleinere Betriebe erfasst (ab einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Person). Neben den in Vollzeit, Teilzeit und den geringfügig Beschäftigten werden zudem alle weiteren Beschäftigungsarten wie zum Beispiel Auszubildende und Altersteilzeitbeschäftigte abgebildet. Zusätzlich zu den Wirtschaftsbereichen B bis S (Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich) wird jetzt auch der Wirtschaftsabschnitt A (Landwirtschaft) mit abgedeckt (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 [WZ 2008]).

Durch das dritte Entlassungspaket der Bundesregierung können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern über den Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 als Inflationsausgleichsprämie einen Betrag von bis zu 3.000€ steuerfrei gewähren. Die Inflationsausgleichsprämie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts erfasst und bei den Verdienstindizes mit abgebildet.

Pressemeldung von  LSN

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