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Supermärkte müssen ab 1. Juli Elektroschrott zurücknehmen

Supermärkte müssen ab 1. Juli Elektroschrott zurücknehmen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert Supermärkte und Drogerien auf, Verbraucherinnen und Verbraucher umfangreich über ihre neuen Rückgaberechte für Elektroschrott zu informieren und praxistaugliche Konzepte zur Abgabe anzubieten. Hintergrund ist die ab dem 1. Juli in Kraft tretende Rücknahmepflicht für Elektroschrott bei Lebensmitteleinzelhändlern mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern, die mehrfach im Jahr Elektrogeräte anbieten. Dort können Elektrokleingeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm, wie zum Beispiel Waffeleisen oder Wasserkocher, kostenlos und ohne einen Neukauf abgegeben werden. Bei Neukauf von größeren Elektrogeräten, wie Staubsauger oder Kühlschränken, können ähnliche Altgeräte auch kostenlos zurückgegeben werden.

Richtig gesammelt, können Elektroaltgeräte für eine umweltfreundliche Wiederverwendung aufbereitet werden. Kommt eine Wiederverwendung nicht infrage, können beim Recycling wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und enthaltene Schadstoffe sicher entsorgt werden. Die Ausweitung der Sammlung auf Supermärkte wird jedoch nicht das Problem beheben, dass viel zu wenig Elektroschrott gesammelt wird. Aktuell sind es lediglich 44 Prozent. Die DUH fordert deshalb von Umweltministerin Lemke eine Ausweitung der Rücknahme auf alle Verkaufsstellen von Elektrogeräten und eine Beteiligungspflicht an Sammelsystemen, welche die gesetzliche Sammelquote von 65 Prozent zwingend umsetzen müssen.

„Supermärkte und Drogerien gehören zu den großen Inverkehrbringern von Elektrogeräten. Deshalb ist die Ausweitung der Rücknahmepflicht ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es wird nun darauf ankommen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher gut sichtbar und verständlich über ihre Rückgaberechte informiert werden und die Abgabe verbraucherfreundlich ausgestaltet wird. Wir werden ab dem 4. Juli deutschlandweit Testbesuche in Supermärkten und Drogerien starten, gegen gesetzliche Verstöße rechtlich vorgehen und die Ergebnisse veröffentlichen. So können sich Verbraucherinnen und Verbraucher einen Überblick darüber verschaffen, welche Unternehmen es wirklich ernst mit Umweltschutz meinen“, sagt die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

So funktioniert eine verbraucherfreundliche Rücknahme von alten Elektrogeräten: Entweder gibt es professionelle Sammelbehältnisse in der Nähe des Kassenbereiches oder geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen die Geräte persönlich entgegen. Ein Blick des Kassenpersonals auf die Sammelbehälter ist zwingend notwendig, um Fehlwürfe oder das unerlaubte Mitnehmen von Elektroaltgeräten zu verhindern. Für eine umfangreiche Information über die Rückgabemöglichkeiten muss es mindestens im Ein- und Ausgangsbereich sowie direkt an den jeweiligen Verkaufsstellen für Elektrogeräte gut sicht- und lesbare Hinweisschilder geben, die zur Abgabe motivieren.

„Die Ausweitung der Rücknahmepflicht für Supermärkte ist zwar zu begrüßen, reicht aber nicht aus, um die Lücke zwischen der aktuell erreichten Sammelquote von nur 44 Prozent und der gesetzlichen Vorgabe von 65 Prozent zu schließen. Grundsätzlich sollte jeder Händler, der Elektrogeräte verkauft, dazu verpflichtet werden, ähnliche Altgeräte kostenlos zurückzunehmen. Gleichzeitig sollten sich alle Hersteller zukünftig Sammelsystemen anschließen müssen, die wiederum gesetzlich zur Einhaltung der Sammelquote und zur Bereitstellung flächendeckender Annahmestellen verpflichtet werden. Länder wie Belgien, Frankreich, Österreich oder Schweden haben bereits verpflichtende Sammelsysteme und erfassen deutlich mehr Elektroschrott pro Einwohner und Jahr“, kommentiert Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft.

Neben Maßnahmen zur Erhöhung der Sammelmenge ist auch entscheidend, was mit den gesammelten Altgeräten passiert. Obwohl bis zu 15 Prozent der gesammelten Elektrogeräte wiederverwendbar sind, spielt dies bislang nur eine untergeordnete Rolle. Deshalb sollten alle Händler, die Elektrogeräte sammeln, auf eine zerstörungsfreie Rücknahme achten und alle Geräte auf Wiederverwendbarkeit prüfen lassen, da ansonsten riesige Mengen funktionierender oder reparaturfähiger Elektrogeräte vernichtet werden. Ebenso müssen Händler sicherstellen, dass von ihnen gesammelte und nicht mehr reparaturfähige Geräte nachweislich mindestens nach den CENELEC-Standards recycelt und entsorgt werden.

Quelle Pressemeldung von  DUH

WEWRedakteur

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