Das vormalige Erlaubnisfeld „NE3-0001-01" (gelb umrandet).
Die Unternehmen ONE-Dyas B.V. aus den Niederlanden und Hansa Hydrocarbons Limited aus Großbritannien haben die Erlaubnis „NE3-0001-01″ zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zurückgegeben. Das Erlaubnisfeld hatte eine Größe von rund 884 Quadratkilometern und befand sich rund 70 Kilometer vor den Ostfriesischen Inseln im Festlandsockel der deutschen Nordsee, angrenzend zu den niederländischen Gewässern.
Als Begründung nannten die beiden Unternehmen fehlendes Kohlenwasserstoffpotenzial innerhalb dieses Gebietes.
Die Aufhebung des Erlaubnisfeldes wurde gemäß § 19 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) im Oktober 2022 beantragt. Mit der beantragten Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt wurde die Aufhebung wirksam.
Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff – hier Kohlenwasserstoffe – aufsuchen zu dürfen. Für technische Maßnahmen und damit den konkreten Aufsuchungshandlungen müssen entsprechend dem BBergG weitere Anträge – sogenannte Betriebspläne – beantragt und in weiteren Verfahren zugelassen werden.
Pressemeldung von Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
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