Erdgasprojekt in der Nordsee vor Borkum: UVP-Bericht und Beschlussentwürfe aus den Niederlanden liegen aus

Erdgasprojekt in der Nordsee vor Borkum: UVP-Bericht und Beschlussentwürfe aus den Niederlanden liegen aus

Erdgasprojekt in der Nordsee vor Borkum: UVP-Bericht und Beschlussentwürfe aus den Niederlanden liegen aus

Das niederländische Unternehmen ONE Dyas B.V. beabsichtigt, Erdgas aus dem Erdgasfeld N05-A in der Nordsee vor Borkum zu fördern. Dazu sollen eine Erdgasförder- und -aufbereitungsplattform errichtet und betrieben, eine Pipeline auf niederländischem Hoheitsgebiet zur vorhandenen Nordgas-Transportleitung neu gebaut sowie ein Kabel zur Stromversorgung zum Offshore-Windpark Riffgat im deutschen Sektor der Nordsee verlegt werden.

Der vorgesehene Standort der Plattform N05-A liegt im niederländischen Küstenmeer etwa 500 Meter von den deutschen Hoheitsgewässern entfernt und ungefähr 20 Kilometer vor der Küste von Borkum. Teile des Erdgasfeldes N05-A befinden sich auf deutschem Hoheitsgebiet. Die umliegenden erdgashöffigen Erdgasfelder, bei denen noch nicht feststeht, ob sie förderbare Erdgasmengen enthalten, befinden sich zum Teil ebenfalls vollständig oder teilweise auf deutschem Hoheitsgebiet. Um die Erdgasfelder zu erreichen, werden die Bohrungen unter der Plattform senkrecht abgeteuft und dann in Richtung deutsches Hoheitsgebiet abgelenkt.

Aktuell läuft unter Federführung des niederländischen Ministeriums für Wirtschaft und Klima das Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens, durch das auch Auswirkungen auf Deutschland entstehen. Aus diesem Grund wurde die Bundesrepublik Deutschland in das Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit mit einbezogen. Das Landesamt für Bergbau Energie und Geologie (LBEG) koordiniert die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in Deutschland.

Im nächsten Verfahrensschritt liegen vom 23. April bis zum 3. Juni die Antragsunterlagen, der niederländische Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht), die niederländischen Genehmigungsentwürfe und der Entwurf des Zustimmungsbeschlusses des niederländischen Ministers für Wirtschaft und Klima in der Stadt Borkum und der Gemeinde Krummhörn öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Bürgerinnen und Bürger haben Zeit bis zum Donnerstag, 3. Juni, Stellungnahmen zu den Unterlagen gegenüber der verfahrensführenden niederländischen Behörde abzugeben. Sie werden außerdem gebeten, eine Kopie ihrer Stellungnahme an das LBEG per E-Mail (poststelle-clz@lbeg.niedersachsen.de) oder per Briefpost (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld, An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld) zu schicken.

Quelle Pressemeldung von  Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie