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Land Niedersachsen will Schulleitungen kleiner Schulen besser bezahlen – Besoldung soll ab 2025 auf A 14 angehoben werden

Land Niedersachsen will Schulleitungen kleiner Schulen besser bezahlen – Besoldung soll ab 2025 auf A 14 angehoben werden

Schulleitungen kleiner Schulen sollen künftig besser besoldet werden: Die niedersächsische Landesregierung plant die Anhebung der Besoldung von Schulleitungen kleiner Schulen mit weniger als 80 Schülerinnen und Schülern in die Gruppe A 14. Das Vorhaben soll ab 2025 umgesetzt werden.

Dies sei eine Frage von Wertschätzung und Gerechtigkeit, betonte Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg am (heutigen) Freitag: „Die Schulleitungen kleiner Schulen leisten eine wichtige, wertvolle und unverzichtbare Arbeit. Mit der geplanten Anhebung auf A 14 werden wir den gestiegenen Anforderungen an Niedersachsens Schulen auch hier deutlich Rechnung tragen und stellen damit zugleich sicher, dass die Leitungsposten an kleineren Schulen auch zukünftig weiter attraktiv bleiben. Schon heute ist es mancherorts herausfordernd, Schulleitungsstellen mangels interessierter Lehrkräfte zu besetzen. Für gute Schule sind motivierte und engagierte Schulleitungen jedoch unabdingbar. Vor diesem Hintergrund ist das Vorhaben der Landesregierung von großer Bedeutung.“

Die konkrete Umsetzung wird jetzt zügig vorangetrieben. Im vergangenen Dezember hatte der Landtag die Anhebung der sogenannten Einstiegsämter für Lehrkräfte mit einer der Lehrbefähigungen für die Lehrämter der Grund-, Haupt- und Realschulen auf A 13 (bisher A12) ab dem Schuljahr 2024/2025 beschlossen. Die Leitungen kleiner Schulen mit einer Schülerzahl von bis zu 80, bei denen es sich in der Mehrzahl um Grundschulen handelt, werden dabei ebenfalls (noch) nach Besoldungsgruppe A 13 besoldet, erhalten aber eine Amtszulage. Diese beträgt derzeit 225,90 Euro. Leitungen von Schulen mit 81 bis 180 Schülerinnen und Schülern werden ab kommendem Schuljahr hingegen bereits nach A 14 besoldet. Im nächsten Schritt soll die Besoldung für Leitungspersonen an kleineren Schulen entsprechend angepasst werden.

Auf tarifbeschäftigte Schulleitungen kleiner Schulen wird diese Änderung entsprechend übertragen.

Pressemitteilung von: Nds. Kultusministerium

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