Das Lkw-Fahrverbot am Reformationstag tritt auch für das Jahr 2019 in Niedersachsen noch nicht in Kraft. „Ein Feiertag ohne Fahrverbot heißt allerdings nicht, dass alle Lkw wie an einem Werktag unterwegs sein dürfen. Denn die Unternehmen müssen neben der Straßenverkehrsordnung auch das Arbeitszeitgesetz beachten“, beschreibt IHK-Geschäftsbereichsleiterin Anke Schweda die Situation der Unternehmen am diesjährigen Reformationstag (31. Oktober 2019).
Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) und die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim haben als Orientierungshilfe ein Merkblatt mit den relevanten Gesetzestexten sowie ergänzenden Hinweisen zu den in diesem Jahr möglichen Ausnahmetatbeständen erarbeitet, die in eingeschränktem Umfang Lkw-Verkehre auch am Feiertag ermöglichen. Das Merkblatt ist im Internetauftritt der IHK unter www.osnabrueck.ihk24.de (Nr. 4564464) veröffentlicht.
Quelle: Pressemeldung Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim
Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim lädt am 21. Oktober 2026 von 14:00…
Die Beschäftigten von Galeria können vorerst aufatmen: Die Bundesagentur für Arbeit hat Insolvenzgeld für 9.650…
Ein Lösemittel ohne aktuelles Sicherheitsdatenblatt, eine Treppe ohne Handlauf, dauerhafter Termindruck im Kundenservice: Gefährdungen am…
Erklärvideos werden von immer mehr Unternehmen eingesetzt, um Produkte, Dienstleistungen oder interne Abläufe verständlich darzustellen.…
Ein Messeauftritt beginnt organisatorisch lange vor der Öffnung der Hallentüren. Standbauteile, Exponate, technische Geräte und…
Flyer, Broschüren, Mappen oder Karten bestehen nicht nur aus bedrucktem Papier. Nach dem eigentlichen Druck…