Oldenburg. Spätestens zum Stichtag 31. März 2023 müssen Unternehmen, deren Spielhallenerlaubnis bis zu diesem Zeitpunkt ausgelaufen ist, eine neue Erlaubnis und vorherige Zertifizierung für den Spielhallenbetrieb erhalten haben. Spielhallenerlaubnisse werden ab dann nur noch erteilt, wenn die Spielhallenbetreiber oder die mit der Leitung der Spielhalle beauftragte Personen eine Sachkundeprüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) bestanden haben und das Personal mit Kundenkontakt in der IHK geschult wurde. Der Gesetzgeber will mit den neuen Vorschriften die Spielsucht eindämmen.
Ob und inwieweit die Übergangsfrist angesichts des derzeit großen Ansturms auf Prüfungs- und Schulungstermine bei den IHKs verlängert wird, wird derzeit vom Niedersächsischen Wirtschaftsministerium geprüft. Die IHK empfiehlt allen Spielhallenbetreibern, sich und ihre Beschäftigten zeitnah zur Prüfung bzw. Schulung anzumelden.
Ansprechpartner bei der Oldenburgischen IHK ist Peter Wellmann, Telefon 0441 2220-309
Pressemeldung von IHK Oldenburg
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