Dreiviertel aller Schülerinnen und Schüler im Distanzlernen, geteilte Lerngruppen in Grundschulen und Abschlussklassen bei Aufhebung der Präsenzpflicht, halbe Kita-Gruppen für Notbetreuung
Die aktuell geltenden Regelungen für Kindertageseinrichtungen und Schulen werden bis Sonntag, 14. Februar 2021, im Grundsatz verlängert. Für den Schulbesuch in Präsenz nach Szenario B in geteilten Klassen wird zudem die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt. Das ist das Ergebnis der Bund-Länder-Beratungen am späten Dienstagabend (19.01.2021) für Niedersachsen, wie das Kultusministerium mitteilt.
Demnach verbleiben mit rund 75 Prozent die allermeisten Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden und der berufsbildenden Schulen weiterhin im Distanzunterricht nach Szenario C. Für die jüngsten Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs, Kinder mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung an Förderschulen einschließlich Tagesbildungszentren sowie Jugendliche, die in diesem Schuljahr ihren Abschluss machen, wird unter erhöhten Hygienestandards nach Szenario B Wechselunterricht in geteilten Klassen erteilt. Den vorhandenen Sorgen Rechnung tragend, wird aber neu die Möglichkeit auf Verzicht zum Präsenzunterricht eingeräumt.
Kindertageseinrichtungen bieten eine Notbetreuung in der Regel bis zur Hälfte der üblichen Gruppengrößen an (Krippe bis 8 Kinder, Kindergarten bis 13 Kinder, Hort bis 10 Kinder). Tagespflegepersonen können aufgrund der Kleinstgruppen von maximal 5 zeitgleich betreuten fremden Kindern weiterhin im üblichen Rahmen Betreuung anbieten. Für Großtagespflegestellen gelten analoge Regelungen wie für die Kindertageseinrichtungen.
„Diese Schritte sind abgewogen und verantwortbar in alle Richtungen: als gewichtiger Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduktion einerseits, mit Blick auf die Notwendigkeit für ein Mindestmaß an Bildung und Betreuung andererseits. Die Kinder und Jugendlichen haben bereits seit vielen Wochen alle sozialen Kontakte zurückgefahren – mit den heutigen Beschlüssen werden richtigerweise auch andere gesellschaftliche Bereiche entsprechend stärker in den Lockdown einbezogen. Das ist überfällig.
Für die Grundschulkinder, die in vielen Fällen gerade erst Schreiben und Lesen lernen und sich in das neue soziale Umfeld Schule einfügen, ist das reine Distanzlernen sehr schwierig umzusetzen. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Jüngsten jetzt schon seit Wochen zu Hause sind. Ein Zurück zu fester Tagesstruktur bei gleichzeitigem Infektionsschutz ist gut für die Kinder. Daher ist in unserer Abwägung ein zwar deutlich reduzierter, aber dennoch regelmäßiger Schulbesuch unter verschärften Hygienebedingungen nicht nur vertretbar, sondern auch notwendig für die Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für die Kinder und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf im Bereich Geistige Entwicklung.
Wir haben aber großes Verständnis, dass es auch Sorgen und Ängste bei allen Beteiligten gibt, insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussionen über mögliche Coronavirus-Mutationen. Daher ermöglichen wir, dass in einem einfachen Verfahren für eine begrenzte Zeit vom Schulbesuch zurückgetreten werden kann. Dann muss jedoch zu Hause gelernt werden. Die Notbetreuung steht in diesen Fällen dann selbstverständlich nicht offen. Sämtliche Details hierzu werden wir heute im Laufe des Tages an die Schulen kommunizieren.
Für die jungen Menschen, die vor Abschlussprüfungen stehen, sind regelmäßige Prüfungsvorbereitungen in ihren kleinen, festen Lerngruppen wichtig. Sie haben ihre gesamte Schullaufbahn auf ihre Abschlüsse hingearbeitet und haben das Recht auf faire Prüfungen und gleichwertige Abschlüsse. Daher haben wir in Niedersachsen sehr frühzeitig einen Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, sowohl die Abschlüsse des Sekundarbereiches I wie auch die Hochschulreife zu absolvieren. Das Lernen im Szenario B ist dabei eine wichtige Säule.
Ich hoffe sehr, dass sich durch den allgemeinen gesellschaftlichen Lockdown die Gesamtlage derart stabilisiert, dass diese Planungen halten.“
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