Häuser haben für ihre Besitzer einen Verkaufswert und für ihre Bewohner einen Wert als Lebensmittelpunkt und Rückzugsort. Sie hängen offensichtlich eng zusammen, wobei der Zustand des Gebäudes eine besondere Rolle spielt. Aber auch die Zuverlässigkeit seiner technischen Komponenten.
Der Traum vom Eigenheim geht daher auch mit Verpflichtungen einher. Eigentümer möchten sich so lange wie möglich an ihm erfreuen, sollten aber auch darauf achten, seinen Wert durch verschiedene Maßnahmen zu erhalten. Das gilt sowohl für Neubauten als auch Bestandsimmobilien.
Zu den Instandhaltungsmaßnahmen (bzw. der „Bauunterhaltung“) von Immobilien gehören regelmäßige Inspektionen, Wartungen sowie Verbesserungen. Sie zielen darauf ab, Abnutzungen an Maschinen, Bauteilen und anderen technischen Vorrichtungen so gering wie möglich zu halten. Im optimalen Fall kommt es dadurch, wie wartungsfreie Terrassengeländer versprechen, gar nicht erst zu Verschleiß durch Materialalterung und Versprödung.
Manche davon regeln die deutschen Gemeinden in ihren Anordnungen für bauliche Anlagen. Sie berufen sich dabei auf das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot in § 177 des Baugesetzbuches. Lassen sich Missstände oder Mängel durch Modernisierung oder Instandsetzung beheben, darf die Gemeinde die Eigentümer zur Durchführung dieser Maßnahmen verpflichten. In der Praxis bedeutet das, dass die Behörde einen Bescheid erlässt, in dem sie zu beseitigende Missstände oder Mängel aufführt und eine Frist zur Behebung sowie etwaige Maßnahmen bestimmt.
In jedem Fall werden Instandhaltungsmaßnahmen in Wartungsplänen und Wartungsaufträgen bzw. der sogenannten Instandhaltungsstrategie zusammengefasst. Eigentümer sollten aber auch erstmal sicherstellen, dass sie über alle wichtigen Informationen und Daten, z. B. zu Heizung/Lüftung, Wasser, Strom/Gas, Fernsehen und Telefon, verfügen. Je aktueller sie sind, desto leichter wird es sein, den Wert des Gebäudes zu erhalten. Aus den Unterlagen sollte auch hervorgehen, in welchen Intervallen die einzelnen Posten geprüft werden müssen
Bauberater empfehlen die Instandhaltung durch Sichtprüfung mit Hilfe von Checklisten. Auf diese Weise können die Eigentümer Mängel früh erkennen und sich vor hohen Kosten durch Langzeitschäden schützen.
Wer eine Immobilie sein Eigen nennt, wird hin und wieder versuchen, selbst tätig zu werden, wenn Wartungen anstehen. Für manche benötigt man aber einen Fachmann. Wer Instandhaltungsmaßnahmen selbst durchführt, sollte an eventuelle Schadens- und Haftungsfolgen, denken, die entstehen, falls bei der Reparatur etwas schiefgeht. Schließlich zählen nicht nur Schönheitsreparaturen zu den möglichen Aufgaben, sondern auch der Austausch eines Fensters oder einer Tür. Im Zweifelsfall ist ein Fachmann bzw. Fachbetrieb der bessere Ansprechpartner und besitzt eine größere Expertise. Außerdem gilt dann eine Gewährleistungspflicht.
Es gibt viele Faktoren, die die (Bau-)Qualität eines Hauses im Laufe der Zeit beeinflussen können. Welche das sind, hängt von der Lage, der Bausubstanz und vielen anderen Kriterien ab. Zu den Kriterien, die regelmäßig geprüft werden müssen, gehören die Statik, der Schall- und der Wärmeschutz. Des Weiteren der Energiebedarf und der Schadstoffausstoß. Bauberater haben sich darauf spezialisiert, diese und weitere Gesichtspunkte im Auftrag des Eigentümers bedürfnisgerecht zu inspizieren.
Wer sich ausführlicher darüber informieren möchte, welche Posten bei der Instandhaltung baulicher Anlagen anfallen, sollte sich näher mit der „DIN 18960 Nutzungskosten im Hochbau“ (insbesondere den Punkt „Instandsetzungskosten (Bauunterhaltungskosten)“ beschäftigen.
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