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Bildungsurlaub – Voraussetzungen, Rechte und Optionen

Man lernt nie aus. Das gilt auch, wenn man schon lange im Berufsleben steht. Doch zwischen Job und familiären Verpflichtungen fehlen oft Zeit und Muße, um sich weiterzubilden. In vielen Bundesländern – so auch in Niedersachsen – haben Arbeitnehmer jedoch ein Recht auf Bildungsurlaub. Wir erklären, was das genau bedeutet und wie man den Anspruch nutzen kann.

Das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz

Grundlage des Anspruchs auf Bildungsurlaub in Niedersachsen bildet das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG). Dieses legt fest, dass alle Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, die länger als sechs Monate bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, Anspruch auf Bildungsurlaub haben. Keinen Anspruch auf Bildungsurlaub haben Beamte, Richter, Soldaten und Zivildienstleistende.

Ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht auch dann nicht, wenn bereits durch andere gesetzliche, tarifliche oder betriebliche Regelungen eine bezahlte Freistellung für dieselben Veranstaltungen möglich ist. So können Mitglieder des Betriebsrats keine Bildungsurlaubstage für Schulungen nutzen, die schon über das Betriebsverfassungsgesetz abgedeckt sind. Für andere Bildungsangebote bleibt ihr Anspruch aber bestehen.

Wichtig: Die Regelungen für den Bildungsurlaub in Niedersachsen besagen, dass der Bildungsurlaub nur im Rahmen von Veranstaltungen, die von der Niedersächsischen Agentur für Erwachsenen und Weiterbildung offiziell anerkannt werden, genutzt werden darf.

Sammeln erlaubt

Der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht grundsätzlich für fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Werden die fünf Tage gar nicht oder nicht vollumfänglich genutzt, können die verbleibenden Tage auf das Folgejahr übertragen werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können ungenutzte Ansprüche aus den letzten zwei bis drei Jahren mit dem aktuellen Jahr kombiniert werden. Wichtig ist, dass auch ein solch langer Bildungsurlaub sich auf ein bestimmtes Thema, auf eine Veranstaltung bezieht.

Rechtzeitig anmelden, Teilnahmenachweis nicht vergessen

Arbeitnehmer müssen ihren Bildungsurlaub schriftlich beim Arbeitgeber ankündigen bzw. beantragen. Ein fünftägiger Bildungsurlaub muss mindestens vier Wochen im Voraus angekündigt werden. Bei einem Bildungsurlaub von drei Wochen muss die Ankündigung spätestens ein Jahr vorher, bei vier Wochen spätestens zwei Jahre im Voraus vorliegen. Zusammen mit der Mitteilung über den Bildungsurlaub muss die durch den Veranstalter der Weiterbildung ausgestellte Anmeldebestätigung abgegeben werden.

Im Anschluss an die Weiterbildung ist zudem eine Teilnahmebescheinigung vorzulegen. Der Bildungsurlaub ist ein bezahlter Urlaub – doch Grundlage für die Lohnfortzahlung ist die Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter. Die Kosten für die Veranstaltung, für die Reise und Unterbringung werden in der Regel vom Arbeitnehmer selbst getragen. Diese Kosten können gegebenenfalls steuerlich geltend gemacht werden.

Übrigens: In der Regel beantragt der Veranstalter die Anerkennung der Bildungsmaßnahme bei der Agentur für Erwachsenen und Weiterbildung. Wenn sich der Veranstaltungsort oder der Träger jedoch außerhalb Niedersachsens befinden und keine Anerkennung beantragt wurde, können Arbeitnehmer dies eigenständig übernehmen. Spätestens zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung sollte der Antrag bei der Agentur vorliegen.

So unterschiedlich kann Bildungsurlaub aussehen

Ein Bildungsurlaub muss nicht direkt mit dem aktuellen Job, der Position im Unternehmen oder der genauen beruflichen Tätigkeit zu tun haben. Das Ziel des Bildungsurlaubsgesetzes ist es, grundsätzlich „individuellen Freiraum für die Bildung zu schaffen“. So kann ein Bildungsurlaub ganz unterschiedlich aussehen und verschiedene Interessen ansprechen oder Ziele verfolgen.

Für alle, die gerne einen Bildungsurlaub nutzen würden, aber noch nicht genau wissen, wofür, haben wir ein paar Ideen zusammengestellt:

  • Eine Sprache lernen: Das Schulfranzösisch vertiefen oder ganz neu mit Spanisch anfangen – Sprachreisen oder Intensivkurse in Englisch, Französisch und Co. sind großartig für die persönliche Bildung. Zudem lassen sich die neugewonnenen Kenntnisse in vielen Berufen gut einbringen.
  • Rhetorik und Präsentation verbessern: Souverän vor Gruppen sprechen und auftreten zu können, ist ebenfalls ein in vielen Bereichen nutzbringender Skill.
  • Gesundheit und Stressbewältigung: Wer sich mit grundlegenden Techniken und Theorien in Sachen Achtsamkeit, Gesundheit und Entspannung beschäftigt, ist zahlreichen jobbedingten Herausforderungen besser gewachsen.
  • Politische Bildung: Seminare zu aktuellen politischen Entwicklungen, zu Medienkompetenz oder gesellschaftlicher Teilhabe erweitern den Horizont und sensibilisieren für unterschiedliche Lebenswelten.
  • Digitale Kompetenzen: Ein kompetenter Umgang mit Software, Projektmanagement-Tools oder dem brandaktuellen Thema KI ist gefragter denn je.
  • Kommunikation und Konfliktlösung: Wer seine zwischenmenschlichen Fähigkeiten im Berufsalltag verbessert, kann sich als Mitarbeiter und/oder Führungskraft stärker positionieren.

Bildungsurlaub – eine Win-win-Situation

Arbeitgeber dürfen einen Antrag auf Bildungsurlaub nur in Ausnahmefällen ablehnen – so, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen. Eine Ablehnung muss schriftlich erfolgen und begründet werden. Dieselbe Begründung für eine Ablehnung darf nicht zwei Jahre in Folge gegeben werden.

Die meisten Arbeitgeber stehen einem Bildungsurlaub positiv gegenüber. Mitarbeiter, die sich regelmäßig weiterbilden, bringen neue Impulse mit. Sie können zur Steigerung von Qualität und Motivation im Unternehmen beitragen. Viele Unternehmen fördern daher gezielt die Nutzung von Bildungsurlaub – vor allem, wenn die Inhalte mit dem Berufsfeld in Verbindung stehen.

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