Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) beabsichtigt, den Plan für die mittelbare LNG-Anbindungsleitung Wilhelmshaven-Leer (GWL) zu genehmigen. Daher liegen von heute an entsprechende Antrags- und Zulassungsunterlagen aus.
Für die GWL gilt nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) eine Ausnahme von der Umweltverträglichkeitsprüfung, da eine beschleunigte Zulassung geeignet ist, einen relevanten Beitrag zur Bewältigung oder Abwendung einer Krise der Gasversorgung zu leisten (§ 4 Abs. 1 LNGG).
Vor Genehmigung der Leitung sind daher folgende Unterlagen der Öffentlichkeit für mindestens vier Tage zugänglich zu machen (§ 4 Abs. 4 LNGG):
1.Der Entwurf der Zulassungsentscheidung einschließlich Begründung,
2.die wesentlichen Antragsunterlagen einschließlich der Unterlagen, mit denen die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt dargestellt werden,
3.die Gründe für die Gewährung der Ausnahme von den Anforderungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Diese Unterlagen sind von sofort an unter auf der Internetseite des LBEG unter den Menüpunkten Bergbau → Genehmigungsverfahren → Aktuelle Planfeststellungsverfahren
Pressemeldung von Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
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