Unternehmen, die in den Jahren von 2017 bis 2020 Lkw-Maut gezahlt haben, sollten zur Vermeidung einer etwaigen Verjährung beim Bundesamt für Güterverkehr formlos eine Erstattung der zu viel gezahlten Maut beantragen. „Es ist ein wenig Eile geboten, denn die Anträge müssen noch in diesem Jahr gestellt werden, sonst verjähren die Ansprüche aus dem Jahr 2017“, rät Gerhard Dallmöller, IHK-Projektleiter Verkehr.
Die IHK empfiehlt bis zum 31. Dezember 2020 einen formlosen Antrag per Brief oder Fax beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Postfach 190190, 50498 Köln oder Fax: 0221 5776-1777, zu stellen. Der Antrag sollte mit einem Datum sowie einer Unterschrift versehen sein. Für die Eingangsbestätigung sowie das weitere Verfahren erscheint es sinnvoll, einen Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse zu benennen.
Am 28. Oktober 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Lkw-Maut in Deutschland über mehrere Jahre auf einer falschen Grundlage berechnet wurde. Ursache für diesen Erstattungsanspruch ist, dass bei der Ermittlung der Mautsätze auch Kostenanteile für die Verkehrspolizei enthalten sind. Diese sind nach Auffassung des EuGH aber nicht in die Maut einzubeziehen. Sie fallen vielmehr in die Verantwortung des Staates.
Quelle Pressemeldung von Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim
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