Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat der PreussenElektra GmbH die zweite Phase des Abbaus des Kernkraftwerks Unterweser gemäß § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes gestattet. Der entsprechende Genehmigungsbescheid umfasst den Abbau des Reaktordruckbehälters sowie des Biologischen Schildes. Mit dem vorangegangenen atomrechtlichen Genehmigungsbescheid vom Februar 2018 sind nunmehr alle atomrechtlich für den Abbau des Kernkraftwerks erforderlichen Genehmigungen vorhanden.
Nach den Planungen der PreussenElektra GmbH soll der atomrechtliche Abbau des Kernkraftwerks Unterweser wenigstens zehn Jahre dauern. Nach der Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung soll noch der konventionelle Abriss der Gebäude erfolgen. Die am Standort befindlichen Lager für radioaktive Abfälle – das Brennelement-Zwischenlager Unterweser, das Abfall-Zwischenlager Unterweser 1 (früher als Externe Lagerhalle Unterweser bezeichnet) und das Abfall-Zwischenlager Unterweser 2 (früher als Lager Unterweser für radioaktive Abfälle bezeichnet) – wurden gemäß den Regelungen des Entsorgungsübergangsgesetzes bereits an die Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) übertragen.
Quelle Pressemeldung von Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
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