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Energiewirtschaft

Erste Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme in Bremen: Das LBEG teilt die Felder „Hemelingen“ und „Weyhe“ zu

Erste Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme in Bremen: Das LBEG teilt die Felder „Hemelingen“ und „Weyhe“ zu

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Gemeinde Weyhe (Landkreis Diepholz) die Erlaubnisfelder „Hemelingen“ und „Weyhe“ zu. Die Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken sind zunächst vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2029 auf fünf Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld „Hemelingen“ ist gut 14,5 Quadratkilometer groß und erstreckt sich entlang der südlichen Grenze von Bremen links und rechts der Weser über die Stadtteile Hemelingen und Obervieland. Das Erlaubnisfeld „Weyhe“ grenzt unmittelbar südlich auf niedersächsischer Seite an, ist gut 66 Quadratkilometer groß, umfasst die Gemeinde Weyhe und berührt Teile der Ortschaften Brinkum, Barrien und Riede im Landkreis Verden.

Die Anträge auf Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die Gemeinde Weyhe Ende vergangenen Jahres gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und die von der Fläche betroffene Freie Hansestadt Bremen sowie die Landkreise Diepholz und Verden um Stellungnahme gebeten sowie die Stadt Syke und Gemeinden Stuhr und Riede informiert hatte, erteilt es nun die Erlaubnisse. Diese geben der Gemeinde das grundsätzliche Recht, die Aufsuchungen vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Das rot eingegrenzte Erlaubnisfeld „Weyhe“ erstreckt sich südlich von Bremen rund um Weyhe und berührt Brinkum, Barrien und Riede.

 

„Nun haben wir 29 Erlaubnisse für die Aufsuchung für Erdwärme erteilt. Aber das Feld ,Hemelingen‘ ist das erste auf dem Gebiet der Freien Hansestadt Bremen“, sagt LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier. Das Landesamt ist zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein und zudem Niedersächsischer Geothermiedienst. Kommunen, Stadtwerke, Unternehmen und andere Vorhabenträger erkennen immer mehr die Bedeutung der Tiefengeothermie für die Wärmewende, erklärt der LBEG-Chef. „Wir werden diese Vorhaben in einem geordneten Verfahren unterstützend begleiten“, so Carsten Mühlenmeier. „Und es freut mich besonders, dass jetzt in allen vier Bundesländern in unserem Aufsichtsbezirk Tiefengeothermie-Projekte vorangetrieben werden“, ergänzt er.

Die Gemeinde Weyhe sieht in den zusammenhängenden Feldern Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die CO2-neutrale Wärmegewinnung umsetzen zu können.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden.
  • Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde für Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein sowie für das Küstenmeer und die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
  • Mittlerweile hat das LBEG 29 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, davon 24 in Niedersachsen, drei in Schleswig-Holstein und jeweils eine in Hamburg und Bremen.
  • Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – das nächste Mal beim Tag der Geothermie, der für 2025 geplant ist.

Pressemeldung von  LBEG

 

 

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