13. März 2020: Verbot von Veranstaltungen ab 1.000 und Anzeigepflicht von Veranstaltungen ab 100 Personen / Maßnahmen zum Schutz der Bewohner und Beschäftigten von Pflegeeinrichtungen / Auch Sporthallen und Kultureinrichtungen des Landkreises Leer geschlossen
Zum einen ein sofortiges Verbot von Großraumveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen und eine sofortige schriftliche Anzeigepflicht von geplanten öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen ab 100 Personen beim Gesundheitsamt des Landkreises Leer.
Zum anderen verfügt die Kreisverwaltung Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Bewohner sowie Beschäftigten der Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet. Dies gilt für Einrichtungen für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen:
Zusätzlich hat die Kreisverwaltung beschlossen: Schulen, Sporthallen und Sportstätten des Landkreises Leer werden bis auf weiteres der außerschulischen Nutzung entzogen. Sie folgt damit der Empfehlung der Landesregierung vom heutigen Tag, 13. März, jedwede vermeidbare Ausbreitungswege zu unterbinden und soziale Kontakte auf ein notwendiges Minimum zu beschränken.
Ab dem 14. März sind ebenfalls folgende Kultureinrichtungen des Landkreises Leer bis zum 19. April geschlossen: Schloss Evenburg, Ehemalige Jüdische Schule Leer, Kunsthaus Leer und das Gut Stikelkamp.
Auch die Kreismusikschule wird geschlossen, der Unterricht und alle Veranstaltungen werden bis 19. April abgesagt.
Die Entscheidungen wurden auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst und des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19“ getroffen.
PM Landkreis Leer
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