Wirtschaftsstandort Osnabrück

IHK: Unternehmensinsolvenzen im ersten Quartal gestiegen

IHK: Unternehmensinsolvenzen im ersten Quartal gestiegen

Weiterer Anstieg infolge der Corona-Krise zu erwarten

Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen fiel in der Region Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim im ersten Quartal 2020 höher aus als zuvor. 48 Unternehmen haben Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingereicht, etwa ein Drittel mehr als im Vorjahresquartal. Das ergibt eine aktuelle Auswertung der amtlichen Statistik durch die IHK.

In den einzelnen Wirtschaftszweigen verlief die Entwicklung unterschiedlich. Während insbesondere das Verkehrs- und das Baugewerbe einen Pleitenzuwachs verzeichnen mussten, wurden im Handel und im Gastgewerbe weniger Insolvenzen registriert als im Vorjahresquartal.

Landesweit haben 401 Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingereicht, was einen Anstieg um rund 15 % gegenüber dem Vorjahresquartal bedeutet. Insgesamt waren 2.046 Beschäftigte von den Insolvenzverfahren betroffen. Allerdings ist die Anzahl der Arbeitnehmer nicht bei allen Insolvenzverfahren bekannt – dies ist auch der Grund, warum keine Informationen zur Zahl der betroffenen Arbeitnehmer auf regionaler Ebene vorliegen.

Obwohl sich die Corona-Krise aktuell noch nicht auf breiter Front in der Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen widerspiegelt, ist bereits zu Jahresbeginn ein deutlicher Anstieg festzustellen. Nach Einschätzung der IHK lässt sich dies vor allem auf die schleppende Konjunktur zurückführen, die bereits in den ersten Monaten des Jahres zu verbuchen war.

In den kommenden Monaten dürften auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie vermehrt sichtbar werden. So hatten in einer jüngst veröffentlichten IHK-Umfrage sechs Prozent der Unternehmen angegeben, dass sie von einer Insolvenz bedroht sind. In einzelnen Brachen wie der Tourismuswirtschaft und dem Handel liegt das Insolvenzrisiko der Umfrage zufolge nochmals deutlich höher (18 % bzw. 10 %).

Unternehmen sollten frühzeitig reagieren, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung drohen. Für Unternehmen in Schwierigkeiten gibt es seitens des Bundes und des Landes Niedersachsen zwar Soforthilfen und Kreditangebote, um die Liquidität vorübergehend sicherzustellen.

Zudem sind auch die Regeln für die Insolvenzanmeldung etwas gelockert worden. Wenn aber eine dauerhafte Zahlungsfähigkeit dennoch nicht sichergestellt werden kann, sollten betroffene Unternehmer externe Unterstützung, etwa bei spezialisierten Fachanwälten für Insolvenzrecht, einholen.

Quelle: Pressemeldung Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim

 

WEWRedakteur

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