Niedersachsen ergänzt Überbrückungshilfe II mit eigenen Förderangeboten

Corona Hilfen
Die Anträge auf Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten für den Zeitraum von September bis Dezember können auf der Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de über Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte gestellt werden. Schaustellergewerbe - Gastronomie - Veranstaltungswirtschaft - mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler

Althusmann: 110 Millionen Euro Unterstützung für Branchen, die besonders gelitten haben

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die besonders von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, können jetzt die überarbeitete Überbrückungshilfe des Bundes beantragen. Die Anträge auf Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten für den Zeitraum von September bis Dezember können auf der Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de über Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte gestellt werden.

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hatte sich beim Bund erfolgreich dafür eingesetzt, die Förderkonditionen zu verbessern. Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann freut sich: „Bereits bei Umsatzrückgängen von 30 Prozent können Förderanträge gestellt werden, auch kleine Unternehmen können nun bis zu 50.000 Euro Förderung pro Monat erhalten. Außerdem wurde die Berücksichtigung von Personalausgaben ausgeweitet und auch die Fördersätze auf die Fixkosten wurden erhöht. Damit wird die Überbrückungshilfe II deutlich attraktiver für die Unternehmen.“

Niedersachsen wird die Überbrückungshilfe II des Bundes für besonders betroffene Branchen mit Landesmitteln aus dem Corona-Konjunkturprogramm des Wirtschaftsministeriums im Rahmen des zweiten Nachtragshaushalts aufstocken: Für die Veranstaltungswirtschaft und das Schaustellergewerbe sowie für die Gastronomie in Niedersachsen können demnächst mit dem Bewilligungsbescheid aus der Überbrückungshilfe II Fördermittel bei der NBank beantragt werden. Insgesamt stehen für Veranstaltungswirtschaft und Schaustellergewerbe 50 Millionen Euro aus dem Nothilfefonds bereit, Gaststätten werden mit 40 Millionen Euro aus dem Sonderprogramm für Tourismus und Gastronomie gefördert.

Weil außerdem Reisebusunternehmen sowie des Taxi- und Mietwagengewerbes durch die Pandemie besonders betroffen sind, kündigte Minister Althusmann Unterstützungsleistungen für diese Branchen in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro an: „Leider konnten Reisebusunternehmen sowie Taxi- und Mietwagenbetriebe von den bisherigen Hilfsangeboten nur unzureichend profitieren.

Wir planen deshalb, auch hier durch ein zusätzliches Förderangebot den Reisebusbereich mit voraussichtlich 14 Millionen Euro und das Taxi- und Mietwagengewerbe mit voraussichtlich sechs Millionen Euro gezielt zu unterstützen. Zur konkreten Ausgestaltung stehen wir aktuell im engen Austausch mit dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN).“

Althusmann weiter: „Mit dem ergänzenden Förderangebot wollen wir gerade jenen Branchen helfen, die unter den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie schon bisher besonders gelitten haben und wegen des wieder steigenden Infektionsgeschehens auch weiterhin keine Perspektive auf Normalität in der Geschäftstätigkeit erwarten können. Wir arbeiten nun mit Hochdruck daran, die Fördergelder in Höhe von insgesamt 110 Millionen Euro ab Ende November über die NBank auszahlen zu können. „

Quelle: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung