Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) beabsichtigt, den Plan für die LNG-Anbindungsleitung WAL 2 (Wilhelmshaven-Anbindungsleitung 2, Gasversorgungsleitung
Nr. 109) zu genehmigen. Daher liegen von heute an entsprechende Antrags- und Zulassungsunterlagen aus.
Für die WAL 2 gilt nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) eine Ausnahme von der Umweltverträglichkeitsprüfung, da eine beschleunigte Zulassung geeignet ist, einen relevanten Beitrag zur Bewältigung oder Abwendung einer Krise der Gasversorgung zu leisten (§ 4 Abs. 1 LNGG).
Vor Genehmigung der Leitung sind daher folgende Unterlagen der Öffentlichkeit für mindestens vier Tage zugänglich zu machen (§ 4 Abs. 4 LNGG):
Pressemeldung von LBEG
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