LNG-Anbindungsleitung WAL 2 in Wilhelmshaven: Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses liegt aus

Die WAL 2 soll auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven rund zwei Kilometer entlang des Neuen Voslapper Seedeichs zwischen den Gasdruck-Regel-und-Mess-Anlagen (GDRM) Wilhelmshaven und Wilhelmshaven Voslapper Groden verlaufen.
Die WAL 2 soll auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven rund zwei Kilometer entlang des Neuen Voslapper Seedeichs zwischen den Gasdruck-Regel-und-Mess-Anlagen (GDRM) Wilhelmshaven und Wilhelmshaven Voslapper Groden verlaufen. Bild: LBEG

LNG-Anbindungsleitung WAL 2 in Wilhelmshaven: Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses liegt aus

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) beabsichtigt, den Plan für die LNG-Anbindungsleitung WAL 2 (Wilhelmshaven-Anbindungsleitung 2, Gasversorgungsleitung
Nr. 109) zu genehmigen. Daher liegen von heute an entsprechende Antrags- und Zulassungsunterlagen aus.

Für die WAL 2 gilt nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) eine Ausnahme von der Umweltverträglichkeitsprüfung, da eine beschleunigte Zulassung geeignet ist, einen relevanten Beitrag zur Bewältigung oder Abwendung einer Krise der Gasversorgung zu leisten (§ 4 Abs. 1 LNGG).

Vor Genehmigung der Leitung sind daher folgende Unterlagen der Öffentlichkeit für mindestens vier Tage zugänglich zu machen (§ 4 Abs. 4 LNGG):

  1. Der Entwurf der Zulassungsentscheidung einschließlich Begründung,
  2. die wesentlichen Antragsunterlagen einschließlich der Unterlagen, mit denen die wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt dargestellt werden und
  3. die Gründe für die Gewährung der Ausnahme von den Anforderungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Pressemeldung von  LBEG