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Private Eigentumswohnungen: Wohnungseigentümer und Vermieter benötigen einige Versicherungen. Ein Must Have ist die private Haftpflichtversicherung, da der Vermieter für alle dem Mieter entstehende Schäden, ausgehend von der Mietsache, haftet.
Seit einigen Jahren ist es branchenüblich, dass Eigentümer von potenziellen Mietern eine private Haftpflichtversicherung verlangen. Doch nicht nur der Mieter, sondern auch der Vermieter selbst sollte haftpflichtversichert sein. Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, dem Mieter oder der Eigentümergemeinschaft entstandene Schäden, die aus der Mietsache resultieren, zu erstatten.
Im Bezug auf die Versicherungspflicht unterscheiden sich Eigenheime und Eigentumswohnungen. Während Eigentümer freistehender Immobilien und Wohnhäuser eine Gebäudehaftpflicht benötigen, sollten Sie als Vermieter einer Eigentumswohnung eine private Haftpflicht abschließen. Sie benötigen also nicht speziell eine Wohnungs – Haftpflichtversicherung.
Die Versicherung deckt alle die Wohnung betreffenden Schäden und greift auch dann, wenn ein Schaden am Eigentum Ihres Mieters entsteht. Tritt zum Beispiel Wasser aus der Heizung aus oder löst sich ein Teil der Deckenverkleidung und beschädigt die Einrichtung des Mieters, sind Sie als Wohnungsinhaber und Vermieter haftbar.
Für die Schadensregulierung kommt die Privathaftpflicht des Eigentümers zum Einsatz und reguliert sowohl Sach- wie Körperschäden. Wichtig ist dabei, dass Sie die Haftpflichtversicherung in einer entsprechenden Höhe abschließen und vor der Vertragsunterzeichnung prüfen, ob die Versicherung Ihre Tätigkeit als Vermieter einschließt. Bedenken Sie, dass Sie als Wohnungseigentümer in Weser-Ems nicht nur für Schäden die von der Mietsache ausgehen, sondern auch für vom Mieter verursachte Schäden durch die Eigentümergemeinschaft in Haftung genommen und zur Kasse gebeten werden können.
Eine spezielle Haftpflichtversicherung ist nicht notwendig. Im Regelfall deckt die private Haftpflichtversicherung alle Schäden, auch wenn Sie die Wohnung nicht selbst bewohnen und sich für die Vermietung entscheiden. Doppelt absichern können Sie sich, in dem Sie an eine Person vermieten, die ebenfalls haftpflichtversichert ist. Für die Eigentümergemeinschaft sind Sie bei allen von Ihrer Wohnung ausgehenden Schäden der erste und haftbare Ansprechpartner.
Gleiches gilt für gesundheitliche oder monetäre Schäden, die auf Ihre Wohnung zurückzuführen sind und den Mieter treffen. Selbst wenn Ihr Mieter durch Eigenverschulden, beispielsweise durch eine heruntergefallene Zigarette einen Brand verursacht, haften Sie als Eigentümer und Vermieter der Wohnung. Umso wichtiger ist es, dass die die Deckungssumme Ihrer Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe ansetzen.
Ohne Haftpflichtschutz können Wohnungsschäden Ihren finanziellen Ruin bedeuten. Dieses Risiko sollten Sie bei Vermietungen grundsätzlich ausschließen, in dem Sie sich haftpflichtversichern und damit effektiv für Risiken vorsorgen. Achten Sie vor allem auf die Deckungssumme, die bei Vermietungen nicht unter 2 Millionen Euro liegen sollte.
Sollten durch Ihren Mieter gravierende Schäden am Objekt, am Gemeinschaftseigentum und dem Besitz anderer Bewohner des Hauses verursacht werden, können die an Sie gerichteten Ersatzansprüche immens sein. Wichtig ist auch, dass Sie die Ausschlusskriterien Ihrer bestehenden Haftpflichtversicherung prüfen und in Erfahrung bringen, ob der Versicherer durch Dritte verursachte Schäden ohne Einschränkung reguliert.
Informieren Sie sich jetzt über den Leistungsumfang Ihrer privaten Haftpflichtversicherung und finden heraus, ob die Versicherungssumme im Schadenfall ausreicht. Grundsätzlich brauchen Sie als privater Vermieter keine Zusatzversicherung, so lange Ihre Haftpflicht alle die Wohnung betreffenden Schäden einschließt und im Versicherungsfall eine unkomplizierte Abwicklung der Kostenübernahme gewährleistet.
Alle von Ihrer Wohnung ausgehenden Schäden fallen in Ihren Verantwortungsbereich. Auch wenn Sie die Eigentumswohnung vermieten und demzufolge keine eigenen Schäden verursachen können, sind Sie als Inhaber in der Haftung. Tritt Wasser aus und läuft durch die Decke der Wohnung unter Ihrem Eigentum, sind Sie gegenüber dem Wohnungsinhaber haftbar. Da die Kosten bei Schäden im Rahmen einer Mietsache enorm sein können, sollten Sie nicht ohne den vorherigen Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung mit Einschluss der Absicherung Ihrer Wohnung vermieten.
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