Wie sollte man als Beamter sein Kind versichern – Beihilfe für Kinder in Niedersachsen

Wie sollte man als Beamter sein Kind versichern - Beihilfe für Kinder in Niedersachsen

Wie sollte man als Beamter sein Kind versichern – Beihilfe für Kinder in Niedersachsen

Als Beamter können Sie in eine private Krankenversicherung eintreten. Diese Entscheidung hat häufig Auswirkungen auf die Versicherung für Kinder. Die Vorgaben sind Ländersache und daher unterschiedlich. Erfahren Sie, wie die Vorgaben für die Versicherung von Kindern und Niedersachsen sind und was Sie bei der Wahl der Versicherung beachten müssen.

 

Kinderkrankenversicherung für Beamte in Niedersachsen

Die Regelungen in Niedersachsen unterscheiden sich nur unwesentlich von denen anderer Bundesländer. Als Beamter haben Sie Anspruch auf den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Alternativ bleiben Sie freiwillig gesetzlich versichert. Beide Versicherungsvarianten haben Vor- und Nachteile. Diese gilt es abzuwägen, bevor Sie sich für eine Versicherung entscheiden.

 

Vorteile der privaten Krankenversicherung:

  • Medizinische Versorgung lässt sich individueller gestalten
  • Vorzüge bei der Behandlung im Krankenhaus oder beim Facharzt
  • Bei Eintritt in jungem Lebensalter günstige Beiträge

Nachteile der privaten Krankenversicherung:

  • Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel nicht möglich
  • Hohe Beiträge bei Vorerkrankungen oder in höherem Lebensalter
  • Jährliche Beitragsanpassungen sind möglich

Ob Sie Ihr Kind privat versichern lassen möchten oder nicht, entscheiden Sie nicht immer individuell. Es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, wenn Ihr Kind in der kostenfreien Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse verbleiben soll.

 

Wie sind Kinder von Beamten krankenversichert?

Hier ist Ihr persönlicher Status entscheidend.

Treffen diese Punkte für Sie zu und verdienen Sie als Beamter selbst mehr als die  Jahresarbeitsentgeltgrenze (2021: 64.350 €), ist für Ihren Nachwuchs eine kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr möglich. Dies bedeutet, dass Sie für Ihr Kind oder ihre Kinder eine private Krankenversicherung abschließen müssen. Die kostenlose Familienversicherung wäre nur möglich, wenn:

  • Ihr Partner als gesetzlich Krankenversicherter mehr verdient als Sie
    oder
  • wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Versicherung verbleiben.

Somit gilt es für Sie aus finanzieller Sicht abzuwägen, ob Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben oder sich trotz der Zusatzkosten für Ihre Kinder für die private Krankenversicherung entscheiden.

Wichtig zu wissen:

Der Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Da Sie als Beamter in der Regel nicht von einer Arbeitslosigkeit betroffen sind, ist die Entscheidung für die private Krankenversicherung häufig eine Entscheidung für das ganze Leben.

 

Sind Kinder von Beamten beihilfeberechtigt?

Hinter dem Begriff der Beihilfe verbirgt sich eine finanzielle Unterstützung, die Beamten und deren Familien – Ehepartner und Kinder – in Anspruch nehmen können. Somit ist es möglich, Kindern Beihilfe zu gewähren. Voraussetzung für die Beihilfe für Kinder in Niedersachsen ist die Zahlung des Familienzuschlags für den Nachwuchs. Somit müssen Sie als Beamter entweder der Unterhaltspflicht unterliegen oder den Nachwuchs in Ihrem Haushalt betreuen. Sollte dies der Fall sein, können Sie die Beihilfe in Anspruch nehmen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie sich für den privaten Abschluss einer Krankenversicherung entschieden haben. Bleiben Sie freiwillig gesetzlich versichert, greift die Familienversicherung. Der beihilfeberechtigte Nachwuchs kann folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Vorsorge und Früherkennung
  • Psychotherapie
  • Kosten für die Kinderbetreuung

Wichtig zu wissen:

Die Anspruchsberechtigung für die Leistungen gilt ab der Geburt des Kindes bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit.

 

Ihr Kind in der privaten Krankenversicherung – die Vorteile

Die Mitversicherung von Kindern in der privaten Krankenversicherung hat für Sie und Ihr Kind Vorteile. So können Sie beispielsweise Leistungen in Anspruch nehmen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise erstattet. Dazu gehören beispielsweise Behandlungen durch einen Heilpraktiker im Rahmen der alternativen Medizin oder die Kosten für aufwendige Zahnbehandlungen, die bereits im Kindesalter notwendig sein können. Haben Sie für einen möglichen Aufenthalt im Krankenhaus einer höherwertige Versorgung gebucht, gilt das auch für Ihr Kind, wenn es privat versichert ist.

 

Kosten für die private Krankenversicherung für den Nachwuchs

Beamte in Niedersachsen zahlen für die private Kinderkrankenversicherung zwischen 30 und 45 EUR pro Monat und Kind. Voraussetzung für den günstigen Tarif ist die bereits beschriebene Anspruchsberechtigung durch den Familienzuschlag. Der günstige Tarif kommt dadurch zustande, dass die Beihilfe bis zu 80 % der Kosten für die Kinderversicherung übernimmt. Da sich die Tarife bei den einzelnen Anbietern unterscheiden, ist ein Vergleich lohnenswert. Empfehlenswert ist es, wenn Sie sich vor dem Abschluss der Versicherung zu den Themen private Kinderkrankenversicherung und Beihilfe von einem Experten beraten lassen.