Handel

Verkaufsoffener Sonntag: IHK: Sonntagsöffnung – neuem Gesetz fehlen Details und Klarheit

Verkaufsoffener Sonntag: IHK: Sonntagsöffnung – neuem Gesetz fehlen Details und Klarheit

„Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, leider aber nicht mehr“, kommentiert Mark Rauschen, IHK-Vizepräsident und Vorsitzender des IHK-Handelsausschusses das neue Niedersächsische Gesetz zu den Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten, das am 1. Juli in Kraft treten wird.

„Die Kaufleute in unserer Region sind zunächst froh, dass es mit der Aufnahme von weiteren Gründen, die eine Sonntagsöffnung rechtfertigen, mehr Anlässe gibt als vorher. Aber: Die Rechtslage hat sich mit Blick auf die Planungssicherheit nicht wesentlich verbessert. Es besteht weiterhin ein Risiko, dass verkaufsoffene Sonntage kurzfristig abgesagt werden. Wir müssen sehr genau überlegen, welche Anlässe künftig mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbunden werden, um eine Sonntagsöffnung rechtssicher zu begründen“, so Mark Rauschen weiter.

„Mit den Ergänzungen des so genannten „besonderen Anlasses“ um die Aspekte „öffentliches Interesse“ und eines „sonstigen rechtfertigenden Sachgrundes“ ist ein Entgegenkommen der Landesregierung erkennbar. Dennoch bleibt das neue Gesetz deutlich restriktiver als in anderen Bundesländern“, ergänzt IHK-Geschäftsbereichsleiterin Anke Schweda. In der Vergangenheit waren geplante verkaufsoffene Sonntage bis zu zwei Tage vor Durchführung von Gerichten untersagt worden. Die Händler hatten erhebliche Kosten für Bewerbung, Vorbereitung und Rahmenprogramm selbst zu tragen.

„Zu diesem Gesetz brauchen unsere Händler verbindlichere Details und Klarheit, damit für ihre Kunden einige wenige Sonntage im Jahr wieder zu einem besonderen Einkaufserlebnis werden können“, adressiert Mark Rauschen an die Landesregierung Niedersachsen.

 

Pressemeldung Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim

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