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Bearbeitung der Erklärung für 2019 beginnt in den Finanzämtern am 15. März
Hannover. Finanzminister Reinhold Hilbers macht darauf aufmerksam, dass viele Steuerbürgerinnen und Steuerbürger ihre Steuererklärungen zukünftig wesentlich einfacher erstellen können. Denn die Finanzämter erhalten inzwischen zahlreiche Daten beispielsweise zum Lohn, zu Renten, zur Altersversorgung oder zu Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auf elektronischem Wege. Diese Daten müssen die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger nun nicht mehr selbst in ihre Einkommensteuererklärung eintragen – das Finanzamt berücksichtigt sie automatisch.
Deshalb wurden die Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung 2019 neu gestaltet. Felder für Daten, die den Finanzämtern in der Regel bereits elektronisch vorliegen, sind farblich hervorgehoben und müssen grundsätzlich nicht mehr ausgefüllt werden. Wenn den Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern keine abweichenden oder zusätzlichen Werte vorliegen, können sie bei der Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung in Papierform auf die Anlagen N, R und Vorsorgeaufwendungen sogar ganz verzichten.
Noch komfortabler ist die elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung über „Mein ELSTER“ – Ihr Online-Finanzamt„. Dabei können die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger die dem Finanzamt vorliegenden Daten einfach über den Bescheinigungsabruf in die eigene Steuererklärung übernehmen. Anschließend können sie die voraussichtliche Steuer automatisch berechnen und die Erklärung komplett papierlos und sicher online an das Finanzamt übermitteln. Wenn der Steuerbescheid vorliegt, ist es möglich, eventuelle Abweichungen von der Steuererklärung mit Hilfe des so genannten Bescheiddatenabrufs bequem zu überprüfen.
„Die Digitalisierung ermöglicht es uns, die Steuererklärung wesentlich komfortabler zu machen. Ich kann nur jeden und jede ermuntern, die elektronischen Möglichkeiten zu nutzen. Dann werden in den Folgejahren viele persönliche Daten aus dem Vorjahr elektronisch übernommen, was die Steuererklärung zusätzlich erleichtert“, erklärte Hilbers.
Die Bearbeitung der Erklärung für 2019 beginnt in den Finanzämtern am 15. März. Hintergrund dafür ist, dass die Finanzämter sicher sein müssen, dass ihnen die elektronisch zu übertragenden Daten für das Steuerjahr auch vollständig vorliegen. Die Frist hierfür ist der 29. Februar. Die ersten Einkommensteuerbescheide für das Steuerjahr 2019 können somit frühestens Ende März 2020 versendet werden.
Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern, die ihre Steuererklärung frühzeitig in Papierform abgeben, kann das Finanzamt keine Auskunft darüber geben, ob die Steuererklärung bei ihm vorliegt. Grund dafür ist, dass das Finanzamt die Steuererklärungen einscannen muss und das dafür erforderliche jährlich bundeseinheitlich programmierte Scanprogramm regelmäßig nicht vor Ende Februar des Folgejahres zur Verfügung steht.
Und: Wer seine Steuererklärung noch mit ELSTER-Formular an das Finanzamt übermittelt, sollte schon jetzt auf „Mein ELSTER“ – Ihr Online-Finanzamt“ umsteigen. Denn ELSTER-Formular kann letztmalig für die Steuererklärung 2019 verwendet werden und wird dann abgeschaltet.
Quelle: Pressemeldung Nds. Finanzministerium
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