Die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim lädt Geschäftsführer bzw. Gesellschafter von Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften – etwa von GmbHs, KGs und OHGs – am 1. Juli 2020 von 16:00 bis 17:30 Uhr zum Webinar „Das Transparenzregister in der Praxis“ ein.
Seit 2017 besteht für in Deutschland ansässige Kapital- und Personenhandelsgesellschaften die Pflicht, Angaben über ihre sogenannten wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister zu hinterlegen, sofern diese Informationen nicht bereits elektronisch aus anderen Registern wie dem Handelsregister abrufbar sind. Dennoch besteht bei vielen Verpflichteten weiter Unsicherheit darüber, unter welchen Umständen welche Informationen im Transparenzregister zu veröffentlichen sind.
In dem IHK-Webinar werden unter anderem folgende Fragen beantwortet: Wer muss sich eintragen lassen und wie geht das? Wer darf in das Transparenzregister Einsicht nehmen und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Welche Neuerungen gibt es seit dem 1. Januar 2020? Welche Gebühren werden erhoben?
Die Veranstaltung ist kostenlos. Anmeldungen sind unter
www.ihk-veranstaltungen.de/register möglich.
Quelle: Pressemeldung Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim
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