Virtueller Sprechtag zu Sachkundenachweisen
Am 9. Februar 2022 bietet die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim von 14:00 bis 17:00 Uhr Beratungsgespräche zu Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Unterrichtungsverfahren an. Die vertraulichen Einzelgespräche finden als Videokonferenzen oder telefonisch statt.
Sach- und Fachkundenachweise sowie Unterrichtungen sind vor Aufnahme von vielen selbständigen und unselbständigen Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben. Beispiele für von entsprechenden Vorgaben betroffene Personengruppen sind Verkehrsunternehmer, Finanzberater, Gefahrgut– und sonstige Berufskraftfahrer sowie Unternehmer und Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe. Hinzu kämen aktuell noch weitere Branchen bzw. Berufe, für die der Gesetzgeber aktuell solche Zugangsvoraussetzungen plant bzw. schon konkret eingeleitet hat. Ein Beispiel sind etwa die ab Mai 2022 umfangreicheren Voraussetzungen für Kleintransporteure, die beruflich auch ins Ausland fahren.
„Häufig ist auf den ersten Blick gar nicht klar, ob überhaupt Nachweise vor der Aufnahme bestimmter Tätigkeiten erforderlich sind“, so Heinrich Langkopf, Teamleiter Weiterbildungsprüfungen, Sach- und Fachkundeprüfungen und Projektleiter Wirtschaftsschutz, der bei der IHK gemeinsam mit seinem Team diesen Bereich betreut.
Anmeldungen und Terminvereinbarungen: IHK, Heinrich Langkopf, Tel.: 0541 353-465 oder E-Mail: langkopf@osnabrueck.ihk.de
Quelle Pressemeldung von Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim