Die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim weist darauf hin, dass für Ausbildungen, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, die Ausbildungsprämien des Bundes von 2.000 bzw. 3.000 Euro auf 4.000 bzw. 6.000 Euro verdoppelt worden sind. Gefördert werden nun auch kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern.
Mit der Ende März diesen Jahres veröffentlichten Änderung der Richtlinie wurden darüber hinaus folgende Verbesserungen eingeführt: Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit von Auszubildenden sind bis Ende 2021 verlängert und die Förderung deutlich verbessert worden. So wird zusätzlich die Hälfte der Brutto-Vergütung des Ausbilders bis maximal 4.000 Euro übernommen.
Als neue Leistung wurde ein „Lockdown II-Sonderzuschuss“ für Ausbildung in Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeitern eingeführt.
Die Übernahmeprämie wurde bis Ende 2021 verlängert und auf 6.000 Euro angehoben. Außer bei Insolvenz ist auch eine Förderung möglich, wenn die Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb erfolgt ist oder droht, weil diesem die Fortführung der Ausbildung in Folge der Corona-Krise nicht mehr bis zum Ende der Ausbildungszeit möglich oder zumutbar ist.
Quelle Pressemeldung von Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim
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