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Versicherung und Finanzen

Betriebliche Krankenversicherung: Funktionsweise und Vorteile

Betriebliche Krankenversicherung: Funktionsweise und Vorteile

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) stellt eine Zusatz-Krankenversicherung dar, die Sie als Arbeitgeber für Ihre Belegschaft abschließen. Sie stammt typischerweise von einem Anbieter privater Krankenversicherungsunternehmen. Ihre Mitarbeiter kommen im Zuge einer betrieblichen Krankenversicherung in den Genuss einer Gesundheitsversorgung, die den Leistungen für Privatpatienten entspricht.

Dies betrifft beispielsweise Zahnbehandlungen, ergänzende Vorsorgeuntersuchungen oder bei einer stationäre Unterbringung die freie Arzt- und Krankenhauswahl. Für Unternehmen ist das Angebot einer bKV eine Möglichkeit, sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren und Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden.

 

Betriebliche Krankenversicherung (bKV) im Überblick

Eine betriebliche Krankenversicherung ist als Ergänzung zu verstehen. Sie erweitert den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitgeber schließen betriebliche Krankenversicherungen für ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis ab. Die bKV schließt die Lücken des gesetzlichen Versicherungsschutzes und ergänzt die gesetzliche Prävention um Vorsorgeuntersuchungen auf IGeL-Basis. Insbesondere in Anbetracht gekürzter Leistungen durch Gesundheitsreformen ist dies wichtig.

Im Rahmen einer bKV werden Sie als Arbeitgeber zum Versicherungsnehmer und die Mitarbeiter zu versicherten Personen. Die Arbeitnehmer erhalten einen direkten Anspruch auf Versicherungsschutz gegenüber dem Versicherungsunternehmen. Der Arbeitgeber hat mit der Leistungserstattung nichts zu tun. Die Beiträge der betrieblichen Krankenversicherung werden in der Regel vom Arbeitgeber alleine getragen.

Ebenso entscheiden sie darüber, welche Mitarbeiter in den Genuss dieser Zusatzversicherung kommen. Hierbei sind das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen. Dies setzt voraus, keine Willkür walten zu lassen und objektive Kriterien anzusetzen. Im Regelfall entscheidet sich die Unternehmensleitung für eine betriebliche Krankenversicherung für die ganze Belegschaft.

 

Betriebliche Krankenversicherung und ihre Vorteile aus Arbeitgebersicht

Mit einer bKV setzen sich Unternehmen nicht nur für eine verbesserte Gesundheit der Belegschaft ein, sondern positionieren sich als engagierter und attraktiver Arbeitgeber. Nach außen strahlen solche Unternehmen soziale Kompetenz aus, was einer Aufwertung des Images gleichkommt. Damit nimmt gleichermaßen die Wettbewerbsfähigkeit zu. Die positive Außenwirkung und der Anreiz der bKV wirkt sich ebenso vorteilhaft auf die Gewinnung neuer Mitarbeiter aus.

Auch die Bindung bereits bestehender Mitarbeiter profitiert von dieser zusätzlichen Versorgung. Weiterhin hat das Angebot einen positiven Effekt auf die Motivation der Mitarbeiter. Motivierte Mitarbeiter sind wiederum leistungsfähiger, was dem Umsatz des Unternehmens zugute kommt. Ebenso ist durch eine verbesserte Gesundheitsversorgung ein geringerer Krankenstand zu erwarten. Mitarbeiter bleiben bis zum Rentenbeginn leistungsfähiger. Durch kürzere Krankenzeiten lassen sich mittelfristig Kosten sparen.

 

Vorteile aus Arbeitnehmerperspektive

Für Arbeitnehmer ergibt sich der Vorteil deutlich verbesserter Versicherungsleistungen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Es handelt sich in dieser Versicherung um modular aufgebaute Tarifbausteine. Damit lässt sich die bKV genau an die Bedürfnisse der Mitarbeiter im Unternehmen anpassen.
Die Anbieter betrieblicher Krankenversicherungen bieten typischerweise Zahnzusatzversicherungen sowie zusätzliche Tarife für stationäre oder ambulante Behandlung. Bei Vorsorgeuntersuchungen werden Präventionsangebote jenseites der Ersattungsleistungen der GKV angeboten. Seh- und Hörhilfen sind im erweiterten Umfang der bKV genauso möglich wie Heilpraktiker-Leistungen, Osteopatierstattung sowie die Übernahme von Medikamentenzuzahlung.

Als Arbeitgeber sollten man jedoch nicht nur die Arbeitnehmer im Fokzus der bKV haben, sondern auch deren Familien mitzuversicheren. Dazu gehören Ehepartner, Lebensgefährten sowie Kinder bis zum 25 Lebensjahr. Spezialisierten Beratungsunternehmen wie zum Beispiel der Deutsche bKV Service erreichen, das auch wenn diese Verträge eigenfinanziert vom Arbeitnehmer getragen werden, dennoch keine Gesundheitsprüfung erfolgt, alle Vorerkrankungen mitversichert sind und es auch keine Wartezeiten gibt.

 

Steuervorteile durch betriebliche Krankenversicherungen?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit zwei Urteilen im Sommer 2018 seine bisherige Auffassung unterstrichen, wonach ein Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung seinen Arbeitnehmern Versicherungsschutz als Sachlohn zuwenden kann. Das seit Jahresbeginn 2019 erwartete Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung, die angekündigt hatte zur Anwendung dieser BFH-Rechtsprechung ein Anwendungsschreiben zu veröffentlichen, steht aber noch immer aus.

Ungeachtet dessen hat das BMF nunmehr einen Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 vorgelegt. Teil des Gesetzgebungsvorhabens ist auch eine Regelung zur Abgrenzung von Sach- und Barlohn, bei der die Definition des Sachbezugs deutlich enger als bisher gefasst wird. Die Vorschrift hätte zur Folge, dass die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung nach den bisher bekannten Gestaltungen als Einnahmen in Geld der Lohnsteuer- und der Sozialversicherungsabgabenpflicht unterliegen.

Auch wenn das von Beratern häufig suggeriert wird, ist betrieblichen Krankenversicherung kein Steuersparmodell. Sie dient in erster Linie zur Gesundheitsprävention der Arbeitnehmer und damit zur Gesunderhaltung des Unternehmens. Vorrausschauende Arbeitgeber haben die bKV jedoch längst als kurzfristig wirksames, hoch emotionales und sehr flexibles Gestaltungsinstrument einer zusätzlichen Entlohnungspolitik erkannt.

Weser-Ems-Wirtschaft

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