Allgemein

Arbeitsschutz: Arbeitsschutzkleidung ist in vielen Berufen Pflicht

Arbeitsschutz: Arbeitsschutzkleidung ist in vielen Berufen Pflicht

In vielen Berufen ist das Tragen von Arbeitsschutzkleidung verpflichtend. Welchen Schutz eine Tätigkeit erfordert, richtet sich vor allem nach den Gefahren, die dabei für den Arbeiter bestehen.

Irgendwelche Arbeitsschuhe und eine Jacke darüber – Das genügt nicht immer, häufig ist ein umfangreicherer Arbeitsschutz notwendig. Und auch die Qualität der Arbeitskleidung selbst spielt eine Rolle, denn nicht alle Schuhe oder Helme sind für jeden Bereich zugelassen.

 

Arbeitsschutzkleidung ist unverzichtbar

Zunächst gilt es, zwei Begriffe zu unterscheiden: Unter Arbeitsschutzkleidung fällt die Persönliche Schutzausrüstung, die ein Arbeiter verpflichtend zu tragen hat. Hält er sich daran nicht, ist er nicht mehr durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Arbeitskleidung hingegen dient nicht zum Arbeitsschutz an sich, sondern mehr der Corporate Identity.

Ebenfalls zur normalen Arbeitsbekleidung zählt der klassische „Blaumann“: Diese Latzhose ist nicht Pflicht, viele tragen sie jedoch, um in den geräumigen Taschen ihr Werkzeug und weitere Utensilien zu verstauen.

Eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gibt es in sehr vielen Berufsfeldern, die im Handwerk, in der Industrie, im Pharmabereich oder in der Dienstleistung beheimatet sind. Die PSA soll vor allem Verletzungen vorbeugen und zugleich dafür sorgen, dass der Arbeiter seine Tätigkeit so sorgfältig und gefahrlos wie möglich verrichten kann.

Seit es Vorschriften zur richtigen Arbeitsschutzkleidung gibt, ist das Verletzungsrisiko sowie die Zahl der Verletzungen deutlich gesunken. Mitunter kann die richtige Schutzausrüstung sogar Leben retten und vor bleibenden Schäden bewahren.

Die PSA unterscheidet sich von Tätigkeit zu Tätigkeit. Während ein Laborant zum Schutz vor Chemikalien Schutzbrille, Laborkittel, Handschuhe und gegebenenfalls einen Mundschutz benötigt, genügt bei einem Arbeiter an einer industriellen Produktionsstraße häufig das Tragen spezieller Arbeitsschuhe, wie z.B. Uvex und Haix Arbeits- und Sicherheitsschuhe

Doch ob das tatsächlich ausreicht oder noch mehr benötigt wird, hängt davon ab, welchen Gefahren der Arbeiter ausgesetzt ist. Für bestimmte Tätigkeiten wie etwa das Benutzen von Sägen, Schleifgeräten oder Bohrmaschinen, ist beispielsweise zusätzlich eine Schutzbrille erforderlich.

 

Wer regelt den Arbeitsschutz?

Welche genauen Schutzmaßnahmen nötig sind, um das Risiko von Unfällen und Verletzungen zu minimieren, ist im Regelwerk der DGUV, also der gesetzlichen Unfallversicherung, festgehalten. Den Arbeitsschutz selbst regelt das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz).

 

Unbedingt auf die richtige Schutzkleidung achten

Nicht jede Arbeitsschutzkleidung ist für das eigene Berufsfeld geeignet. So unterscheiden sich zum Beispiel Arbeitsschuhe teils erheblich. Manche haben lediglich eine integrierte Schutzkappe für die Zehen, andere zusätzlich eine durchtrittsichere und säureresistente Sohle.

Hier gilt es für die Arbeitgeber, sich im Vorfeld gut zu informieren, damit die angeschaffte Arbeitsschutzbekleidung den Anforderungen entspricht. Ist diese nämlich nicht ausreichend, macht sich der Arbeitgeber unter Umständen sogar strafbar.

Wichtig ist hier, auf Prüfsiegel nach DIN oder EN zu achten und am besten bei einem seriösen Fachhandel zu bestellen, wie zum Beispiel bei Arbeitsschutz Sigel im Onlineshop unter www.arbeitsschutz-sigel.de

 

Arbeitsschutzkleidung ist Arbeitgeber-Sache

Anders als die gewöhnliche Arbeitskleidung, die der Arbeitnehmer auch privat besorgen kann, ist die PSA Sache des Arbeitgebers. Dieser ist für die Beschaffung zuständig und muss sie jedem Arbeitnehmer bereitstellen. Auch muss der Arbeitgeber die Kosten für die Arbeitsschutzkleidung alleine tragen. Die Beschaffungskosten lassen sich allerdings steuerlich absetzen.

Der Arbeitgeber hat bei der Bereitstellung der Arbeitsschutzbekleidung die Möglichkeit, diese entweder selbst zu besorgen. Er kann aber auch die Kosten für die Anschaffung erstatten, sofern ein Arbeiter beispielsweise selbst seine Arbeitsschuhe kaufen möchte.

Arbeitskleidung wie etwa Arbeitsjacken mit Firmenlogo, die nicht zur PSA gehören, müssen nicht vollständig vom Arbeitgeber bezahlt werden. Der Arbeitgeber kann dafür Pauschalbeträge vom Arbeitnehmer verlangen. Hier hat der Arbeitnehmer selbst die Möglichkeit, sofern er anteilig für die Anschaffung der Arbeitsbekleidung aufkommen muss, diese Kosten in der Steuererklärung anzugeben und eine Rückerstattung zu erhalten.

 

Einheitliche Arbeitskleidung fördert den Zusammenhalt

Nicht nur der Schutz der Arbeiter selbst ist wichtig, auch das Gefühl der Zusammengehörigkeit. Firmen, die Wert auf einheitliche Kleidung legen, stärken damit das Gemeinschaftsgefühl.

Zudem macht es auch bei Außenstehenden wie etwa Kunden einen seriösen Eindruck, wenn die Belegschaft optisch eine Einheit bildet. Menschen, die nicht zum eigenen Betrieb gehören, zum Beispiel externe Monteure, lassen sich außerdem so auf den ersten Blick erkennen.

Handwerker im Außendienst schaffen durch Firmenkleidung darüber hinaus für Kunden die Möglichkeit, einen bleibenden Eindruck zu hinterlassen und für positive Werbung zu sorgen. „Firma XY ist sehr empfehlenswert. Sie hat die Elektroinstallation hervorragend durchgeführt.“

 

Arbeitgeber sollten auf Mitarbeitermeinungen hören

Ob die PSA und die Arbeitskleidung den alltäglichen Anforderungen gewachsen ist, das können am besten die Arbeiter selbst beurteilen, die diese nutzen. Als Arbeitgeber ist es wichtig, auf Kritik und Ratschläge einzugehen. Beschweren sich viele über die Passform der angeschafften Arbeitsschuhe, sollte beim nächsten Mal ein anderes Modell in Betracht gezogen werden, selbst wenn die Kosten höher ausfallen.

Beim Arbeitsschutz sollte nie gespart werden. Arbeiten in unbequemer, unpraktischer Kleidung sorgt zudem dafür, dass sich so manch einer dazu verleiten lässt, die Schutzkleidung abzulegen.

Das bedeutet wiederum: Nur mit einer guten, qualitativ hochwertigen PSA und Arbeitskleidung lässt sich der Arbeitsalltag so unbeschwert, risikolos und die Arbeit so sorgfältig wie möglich ausführen. Davon profitieren sowohl die Arbeitgeber, als auch die Arbeitnehmer.

 

WEWRedakteur

Teilen
veröffentlicht von
WEWRedakteur

letzte Posts

Land Niedersachsen will Schulleitungen kleiner Schulen besser bezahlen – Besoldung soll ab 2025 auf A 14 angehoben werden

Land Niedersachsen will Schulleitungen kleiner Schulen besser bezahlen - Besoldung soll ab 2025 auf A…

6 Stunden her

Wegen Insolvenz: Galeria Karstadt Kaufhof in Oldenburg muss schließen

Die Einzelhandelskrise bringt erneut schwere Wellen mit sich, diesmal trifft es die Stadt Oldenburg mit…

3 Tagen her

Zukunftstag bei BGR, LBEG und LIAG: 65 Schülerinnen und Schüler im Geozentrum Hannover

Zukunftstag bei BGR, LBEG und LIAG: 65 Schülerinnen und Schüler im Geozentrum Hannover Was seit…

3 Tagen her

Handwerkskammer gratuliert verdienten Meistern und erfolgreichen Betrieben

Handwerkskammer gratuliert verdienten Meistern und erfolgreichen Betrieben Im Mai haben in Ostfriesland 13 Handwerksmeister ihren…

3 Tagen her

Wasserstoff – das Wundermittel der Energiewende?

Wasserstoff – das Wundermittel der Energiewende? Welche Rolle kann Wasserstoff im künftigen Energiesystem spielen? Dieser…

3 Tagen her

„130 Jahre schafft nicht jeder“

„130 Jahre schafft nicht jeder“ Mit einer kleinen Tischlerei hat vor 130 Jahren alles angefangen.…

4 Tagen her