Vor allem in der Herbst- und Winterzeit ist die richtige Beleuchtung im Büro ein wichtiges Thema. Mit der optimalen Arbeitsplatzbeleuchtung lassen sich nicht nur Gefahrenquellen besser erkennen, das richtige Licht sorgt ebenso für eine bessere Arbeitsqualität.
Das Tageslicht ist während den Wintermonaten nicht mehr so stark wie in den Sommermonaten. An einem wolkenlosen Sommertag kommt man auf eine Lichtstärke von rund 100000 Lux. Während der Mittagszeit an einem trüben Wintertag sind es gerade einmal 6000 Lux. Tageslicht ist für die Gesundheit, das Wohlbefinden und für die Leistungsfähigkeit von großer Bedeutung. Unzureichende Beleuchtung im Büro kann deshalb nicht nur zu gesundheitlichen Beschwerden führen, sondern auch das Unfallrisiko erhöhen.
Aus diesem Grund sollte zu jeder Tageszeit eine ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung gegeben sein. In den dunklen Jahreszeiten kommt deshalb kaum ein Arbeitsplatz ohne künstlichen Licht aus.
Wie die richtige Beleuchtung an Arbeitsplätzen auszusehen hat, wird über die Arbeitsstättenverordnung geregelt. Laut dieser Verordnung ist künstliches Licht dann notwendig, wenn Tageslicht nicht in ausreichendem Maße im Büro bzw. am Arbeitsplatz vorhanden ist.
In diesem Fall müssen Arbeitsplätze mit ausreichend künstlicher Beleuchtung ausgestattet sein. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz aller Beschäftigten ist zu gewährleisten. Bekanntlich lässt das Sehvermögen mit zunehmendem Alter etwas nach, Augen werden mit dem Alter empfindlicher und benötigen deshalb mehr Licht. Deshalb ergibt sich spätestens dann, für manche Arbeitnehmer eine höhere Anforderung der Beleuchtungsqualität.
Handelt es sich um Büroarbeitsplätze die mit Tätigkeiten wie Schreiben oder der Datenverarbeitung verbunden sind, dann muss die Beleuchtungsstärke mindestens 500 Lux betragen. Bei technischen Zeichnungen per Hand, muss die Arbeitsplatzbeleuchtung hingegen mindestens 750 Lux aufweisen. Es gibt darüber hinaus noch weitaus heiklere Arbeitsplätze wie die eines Augenoptikers, während am Arbeitsplatz im Büro 500 Lux ausreichen, müssen es am Werkstattarbeitsplatz des Augenoptikers mindestens 1500 Lux sein. Aus diesem Grund dürfen laut Verordnung diese Werte keinesfalls unterschritten werden, je nach Arbeitsplatz können auch individuelle Anforderungen notwendig sein.
Es ist zudem wichtig, dass der Arbeitsplatz gleichmäßig ausgeleuchtet wird. Zu hohe Beleuchtungsstärken die punktuell ausgerichtet sind, gilt es deshalb so gut es geht zu vermeiden. Das spielt natürlich eine wichtige Rolle bei der Auswahl der richtigen Beleuchtung. Des Weiteren sollten Sie wissen, dass dunkle Wände oder Decken zu einem subjektivem Störempfinden beitragen. Wenn Räume grundsätzlich nur über den Mindestwert an Beleuchtungsstärke verfügen, so kann die richtige Arbeitsplatzbeleuchtung, die Lichtverhältnisse auf die erforderliche Helligkeit anheben.
Eine Teilfläche die mit 500 Lux ausgeleuchtet ist, kann so auf 1000 Lux Beleuchtungsstärke gesteigert werden.
Die Werte der Beleuchtungsstärke zwischen dem eigentlichen Arbeits- und Umgebungsbereich, sollten allerdings nicht allzu weit auseinander liegen, um zu große Helligkeitsunterschiede zu vermeiden.
Schlechte Lichtverhältnisse können sich, egal ob im Büro oder auf anderen Arbeitsplätzen, negativ auf die Gesundheit und Stimmung auswirken. Negative Begleiterscheinungen wie Kopfschmerzen und Augenprobleme steigern die Nervosität und können für schlechte Stimmung sorgen. Arbeitsplätze die entweder mit ausreichend Tageslicht oder auch künstlichem Licht versorgt werden, sorgen dafür dass Beschäftigte:
Das Tageslicht ist noch immer das beste Licht und die beste Beleuchtung. Wenn es allerdings nicht ausreichend zur Verfügung steht, muss künstliche Beleuchtung Ausgleich verschaffen. Die vorgegebenen Normen und Richtlinien sollten in diesem Zusammenhang immer eingehalten werden. Nur so wird eine ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung gewährleistet.
Der TÜV empfiehlt daher, dass der Arbeitstisch parallel zu den Fenstern ausgerichtet sein sollte. Arbeitstische sollten nie direkt vor den Fenstern platziert werden. Das hat den Vorteil, dass Blendungen oder Spiegelungen speziell auf Computerbildschirmen vermieden werden können. Auch vor direkter Sonneneinstrahlung sind Bildschirme in diesem Fall besser geschützt.
Ein guter Mix aus direktem und indirekten Licht sorgt für eine optimale Ausleuchtung. Dabei ist es egal ob die Lichtquellen an den Wänden oder der Decke angebracht sind. Außerdem kann eine passende Schreibtischlampe oder eine passende LED Stehlampe zusätzlich für eine individuelle Anpassung an die eigenen Sehbedürfnisse sorgen.
Grundsätzlich sind 500 Lux für Arbeitsplätze in Büroräumen völlig ausreichend. Mehr als 500 Lux Lichtstärke sind nur bei besonderen Tätigkeiten nötig.
Im Büro ist ein Mix aus direkten und indirekten Lichtquellen oftmals die beste Kombination. Beachten Sie dabei, dass die Helligkeit der beiden Lichtquellen aneinander angepasst sind.
Seit 2015 schreibt die neue Arbeitsstättenverordnung Tageslicht wieder verbindlich vor, es muss zudem auch wieder eine Sichtverbindung nach außen gegeben sein.
Die richtigen Lichtverhältnisse sind für gesunde und angemessene Arbeitsplatzverhältnisse essenziell und deshalb Voraussetzung.
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