Hannover. Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers setzt sich für eine einfache und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Neuregelung der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen ein. „Ich plädiere dafür, künftig einen Zinssatz in Höhe von 3 Prozent für Steuernachforderungen und Steuererstattungen anzuwenden. Wir sollten es vermeiden, uns jetzt komplizierte Rechenformeln mit verschiedenen Basiszinsen zu überlegen, die am Ende niemand mehr nachvollziehen kann“, so Hilbers.
Hintergrund seiner Forderung ist die am 18. August dieses Jahres veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die bundesweite Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 Prozent verfassungswidrig ist und der Gesetzgeber bis zum 31.07.22 eine verfassungskonforme gesetzliche Neuregelung zu treffen hat.
Hilbers betonte, dass er sich dafür einsetzen werde, den Zinssatz auf einen Jahreszins von 3 Prozent zu reduzieren und ihn auch rückwirkend auf den 1. Januar 2019 für Nachzahlungszinsen anzuwenden. Das sei eine einfache, unkomplizierte und verständliche Neuregelung. Andere Modelle, wie zum Beispiel ein „Zinssatz auf Rädern“, der sich jeweils am aktuellen Marktzins orientiert, seien am Ende über längere Zeiträume schwer nachprüfbar und somit kaum nachzuvollziehen. Um Akzeptanz zu erlangen, muss staatliches Handeln verständlich und berechenbar sein, so Hilbers weiter.
Nicht von der Senkung des Zinssatzes betroffen wären z. B. Hinterziehungszinsen. Hier soll es wie bisher bei einer Abschöpfung des durch die Steuerhinterziehung erlangten Zinsvorteils von 6 Prozent pro Jahr bleiben.
Quelle Pressemeldung von Nds. Finanzministerium
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