Die IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim warnt zur Vorsicht bei angeblich von der Agentur für Arbeit stammenden E-Mails zum Thema Kurzarbeit. Aktuell versenden Betrüger E-Mails mit dem Absender kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de.
In der E-Mail werden die Adressaten aufgefordert, Angaben zum Unternehmen und zu den betroffenen Beschäftigten zu machen. Die IHK empfiehlt, diese E-Mails zu löschen, da sie lediglich dazu dienen, Unternehmensdaten sowie personenbezogene Angaben abzugreifen. Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht Absender dieser E-Mails.
Korrekte Formulare zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes in Zeiten der Corona-Pandemie sind über die Internetseiten der Agenturen für Arbeit sowie bei der IHK unter www.osnabrueck.ihk24.de (Nr. 4738468) abrufbar.
Quelle: Pressemeldung Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim
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