OSNABRÜCK. Am 19. Oktober 2020 hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gegen die Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntages am 8. November 2020 in Papenburg (Stadtteil Untenende) vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück Klage erhoben (1 A 193/20) und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage beantragt (1 B 33/20).
Die Stadt Papenburg hatte mit Bescheid vom 1. Oktober 2020 die Öffnung der Geschäfte im Stadtteil Untenende an dem genannten Sonntag in der Zeit von 13 bis 18 Uhr aus Anlass des Aktionstages „Mobilität – Papenburg in Bewegung“ genehmigt und in diesem Bescheid die sofortige Vollziehung der Genehmigung angeordnet.
Die Stadt Papenburg hat bis zum 23. Oktober 2020 – 8:00 Uhr – die Möglichkeit zur Stellungnahme. Das Gericht wird über den Eilantrag im Anschluss daran zeitnah entscheiden.
Quelle Pressemeldung von Verwaltungsgericht Osnabrück
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