Jede zweite Kommune in der Region erhöht Grund- und Gewerbesteuer

Jede zweite Kommune in der Region erhöht Grund- und Gewerbesteuer  
Höhe der Hebesätze bei der Gewerbesteuer in der Wirtschaftsregion. Bild: IHK

Jede zweite Kommune in der Region erhöht Grund- und Gewerbesteuer  

Im aktuellen Jahr haben 59 von 119 Städten und Gemeinden im IHK-Bezirk die Grundsteuer B erhöht. Jeweils 56 Städte und Gemeinden hoben den Hebesatz der Grundsteuer A sowie der Gewerbesteuer an. Damit drehten jeweils knapp die Hälfte aller Kommunen in der Region an der Steuerschraube. Besonders hoch ist der Anteil im nördlichen Emsland sowie im Landkreis Grafschaft Bentheim. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim.

„Steuererhöhungen in diesem rekordverdächtigen Ausmaß sind absolut schädlich für die Standortattraktivität. Bisher waren die vergleichsweise niedrigen Grund- und Gewerbesteuerhebesätze bei uns ein klarer Pluspunkt im Wettbewerb mit anderen Standorten. Dieser Vorteil kommt uns nun abhanden“, kommentierte IHK-Präsident Uwe Goebel die Ergebnisse. Besonders ungünstig sei, dass die Hebesatzerhöhungen im Durchschnitt recht deutlich ausgefallen sind. So lag die durchschnittliche Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes bei 14,4 Prozentpunkten und des Hebesatzes der Grundsteuer B sogar bei 21,3 Prozentpunkten. „Das politische Versprechen, die Grundsteuerreform nicht für versteckte Steuererhöhungen zu nutzen, droht damit schon vor der endgültigen Einführung gebrochen zu werden“, so Goebel.

IHK in Weser Ems

Der höchste Gewerbesteuerhebesatz in der Region findet sich nach IHK-Auflistung weiter in der Stadt Osnabrück (440 %). Es folgen die Gemeinden Alfhausen, Gehrde und Kettenkamp (alle Samtgemeinde Bersenbrück) mit jeweils 420 %. Mit einem Hebesatz von 330 % hat die Stadt Haren den niedrigsten Hebesatz im IHK-Bezirk. Den größten Sprung machten die Gemeinden Bawinkel, Handrup, Langen, Lengerich und Wettrup (alle Samtgemeinde Lengerich) mit einem Anstieg um jeweils 40 Prozentpunkte.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A, der land- und forstwirtschaftliche Grundstücke unterliegen, variieren zwischen 295 Punkten in Meppen und 455 Punkten in der Gemeinde Lathen. Die Hebesätze für die Grundsteuer B, der die meisten Betriebsgrundstücke unterliegen, rangieren zwischen 300 Punkten in Glandorf sowie 460 Punkten in der Stadt Osnabrück.

„Die Daten des Landesamtes für Statistik belegen, dass die Einnahmen der Kommunen aus der Gewerbe- und Grundsteuer trotz der aktuellen konjunkturellen Schwächephase zuletzt wieder gestiegen sind. Noch nie in seiner Geschichte hat unser Staat über so viel Geld verfügt. In dieser Lage die Steuern noch weiter zu erhöhen, ist absolut unplausibel. Diese Steuererhöhungen werden negativ auf die Investitionen durchschlagen und der Wettbewerbsfähigkeit langfristig schaden“, so Goebel.

Neben den Kommunen appellierte Goebel an das Land Niedersachsen, das durch die besondere Ausgestaltung seines kommunalen Finanzausgleichs zu den aktuellen Steuererhöhungen beiträgt. „Die Landesregierung koppelt ihre Finanzzuweisungen an das Verhältnis der tatsächlichen Realsteuerhebesätze in der Kommune zu den niedersächsischen Durchschnittswerten. Diese Logik befördert immer weitere Steuererhöhungen,“ so der IHK-Präsident. Eine mögliche Alternative wäre, einen konstanten Referenzwert für die Realsteuern einzuführen und diesen gesetzlich zu fixieren. Dieses Verfahren werde etwa in Baden-Württemberg und Bayern verwendet.

Im IHK-Wirtschaftsatlas unter www.ihk.de/osnabrueck (Nr. 85786) sind die Realsteuerhebesätze 2023 der Kommunen grafisch aufbereitet zu finden. Über den Vollbildmodus können sie im Ordner „Strukturatlas“ aufgerufen werden.

Pressemeldung von  Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim