Corona Krise in Weser-Ems

Niedersachsens Initiative zur Vereinfachung der Coronahilfen erfolgreich

Niedersachsens Initiative zur Vereinfachung der Coronahilfen erfolgreich

Basierend auf einem Vorschlag des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums hat der Bund einer vereinfachten Abwicklung der Überbrückungshilfe II zugestimmt. „Ich freue mich, dass die niedersächsische Initiative nicht nur bei den anderen Bundesländern auf große Zustimmung gestoßen ist, sondern auch die Bundesminister Altmaier und Scholz überzeugt hat“, sagt Althusmann. „Damit wird die Abrechnung der Überbrückungshilfe II deutlich einfacher, wovon Unternehmen profitieren. Der Aufwand für die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte, die Unterlagen für ihre Mandantinnen und Mandanten einreichen, wird zudem erheblich reduziert.“

Die Überbrückungshilfe II ersetzt für die Monate September bis Dezember 2020 einen Teil der betrieblichen Fixkosten. Wie hoch die Förderung ausfällt, ist abhängig vom jeweiligen Umsatzrückgang – sie kann bis zu 90 Prozent betragen. Insgesamt liegt die maximale Fördersumme für diese vier Monate bei 200.000 Euro.

Im Dezember hat der Bund bekannt gegeben, dass zusätzlich zu den bestehenden Nachweispflichten die errechneten Fördersummen mit der Gewinn- und Verlustrechnung abgeglichen werden müssen. Eine Förderung wird demnach nur gewährt, wenn die Antragsteller Verluste nachweisen können, die höher sind als die errechnete Fördersumme – so sieht es die Beihilfevorschrift „Bundesregelung Fixkostenhilfe“ vor.

Althusmann: „Dass im Dezember zusätzliche Nachweispflichten eingeführt wurden, die auf das Europäische Beihilfenrecht zurückgehen, hat viele Steuerberater, Wirtschafsprüfer und Rechtsanwälte verärgert. Deshalb haben wir dem Bund vorgeschlagen, den Abwicklungsprozess zu erleichtern, indem hier die Kleinbeihilfenregelung als Grundlage genommen wird. So müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller nur noch die Nachweise für eine Förderung bringen, die auch schon beim Programmstart vorgesehen waren.“

In Niedersachsen wurden im Zuge der Überbrückungshilfe II bisher 9.419 Anträge mit einem Volumen von gut 160 Millionen Euro gestellt. Weitere Anträge können noch bis zum 31.03.2021 über das zentrale Portal des Bundes www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Auch das Nachfolgeprogramm, die Überbrückungshilfe III, wird über das zentrale Portal ab Mitte Februar beantragt werden können. Hier laufen aktuell die letzten Vorbereitungen.

Quelle Pressemeldung von  Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

WEWRedakteur

letzte Posts

Wegen Insolvenz: Galeria Karstadt Kaufhof in Oldenburg muss schließen

Die Einzelhandelskrise bringt erneut schwere Wellen mit sich, diesmal trifft es die Stadt Oldenburg mit…

2 Tagen her

Zukunftstag bei BGR, LBEG und LIAG: 65 Schülerinnen und Schüler im Geozentrum Hannover

Zukunftstag bei BGR, LBEG und LIAG: 65 Schülerinnen und Schüler im Geozentrum Hannover Was seit…

2 Tagen her

Handwerkskammer gratuliert verdienten Meistern und erfolgreichen Betrieben

Handwerkskammer gratuliert verdienten Meistern und erfolgreichen Betrieben Im Mai haben in Ostfriesland 13 Handwerksmeister ihren…

2 Tagen her

Wasserstoff – das Wundermittel der Energiewende?

Wasserstoff – das Wundermittel der Energiewende? Welche Rolle kann Wasserstoff im künftigen Energiesystem spielen? Dieser…

2 Tagen her

„130 Jahre schafft nicht jeder“

„130 Jahre schafft nicht jeder“ Mit einer kleinen Tischlerei hat vor 130 Jahren alles angefangen.…

2 Tagen her

„Früh übt sich“ – Zukunftstag am Oberlandesgericht Oldenburg hat großen Zuspruch

„Früh übt sich" - Zukunftstag am Oberlandesgericht Oldenburg hat großen Zuspruch Auch in diesem Jahr…

3 Tagen her