Friseur-Innung verschafft sich wegen Corona-Soforthilfen Gehör in Hannover

Friseur-Innung verschafft sich wegen Corona-Soforthilfen Gehör in Hannover

Friseur-Innung verschafft sich wegen Corona-Soforthilfen Gehör in Hannover

Oldenburg, 13. Juli 2023 Die Ernüchterung bei den Friseuren in Niedersachsen ist groß. Während zu Pandemiezeiten schnelle Hilfe für die zwangsgeschlossenen Salons versprochen wurde, sorgen genau diese Corona-Soforthilfen nun für Unmut: Die Berechnungsgrundlage für die Rückzahlungen ist zum Nachteil der Branche, wie Oliver Bremer, Obermeister der Friseur-Innung Oldenburg und seine Stellvertreterin Sigrid Meyer-Seeger der CDU-Delegation bestehend aus Lukas Reinken (Landtagsabgeordneter) und Astrid Grotelüschen (ehemalige Bundestagabgeordnete) darlegen.

Sonderfall Niedersachsen

“Die finanzielle Hilfe vom Land kam damals unbürokratisch und schnell, als unsere ganze Branche plötzlich schließen musste. Das muss ich wirklich loben“, berichtet Bremer.

„Was allerdings jetzt im Nachhinein geschieht, ist eine doppelte Bestrafung für all diejenigen, die sich nach dem Lockdown richtig ins Zeug gelegt haben.“

Der Hintergrund: Niedersachsens Friseurbetriebe sollen die Soforthilfen zurückzahlen, während andere Bundesländer (bspw. Hessen und das Saarland) keine Forderungen stellen. Als Grundlage der Berechnung dienen dabei die Umsätze der Monate April bis Juni 2020. Bremer zeigt sich enttäuscht: „Das sind genau die Monate, in denen wir überproportionale Umsätze erwirtschaftet haben. Unsere Kundinnen und Kunden konnten zuvor wochenlang keine Friseurdienstleistungen wahrnehmen. Viele Betriebe haben Extraschichten eingelegt und richtig geackert, um dem Ansturm gerecht zu werden. Genau die Betriebe werden nun aber für diesen Kraftakt bestraft und sollen mehr zurückzahlen. Das Leistungsprinzip ist ausgehebelt.“

Besuchsintervalle finden keine Berücksichtigung

„Was nicht vergessen werden darf, ist die Tatsache, dass Kund*innen feste Besuchsintervalle haben. Wenn ich allen im Mai und Juni endlich die Haare schneiden kann, dann wird mein Juli extrem schwach. Genau dieser Monat fließt natürlich nicht in die Berechnung ein“, erläutert der Obermeister weiter. Genauso wird, anders als in Nordrhein-Westfalen, hierzulande kein Unternehmerlohn bei der Rückzahlung berücksichtigt: „Bei einem inhabergeführten Betrieb ist der Gewinn der Lohn des Unternehmers oder der Unternehmerin. In NRW werden daher 2.000 Euro Unternehmerlohn bei der Berechnung abgezogen – hier bei uns zahlen ehrliche Betriebsinhaber*innen jetzt ihren eigenen Arbeitslohn zurück.

Ausbildungsarbeit wird nicht belohnt

Ein weiteres Problem legt Sigrid Meyer-Seeger dar: „Für Auszubildende und 450-Euro-Kräfte gab es damals keine Hilfsgelder. Die haben wir auf eigene Kosten in unseren Betrieben gehalten. Die Betriebe, die den Berufsnachwuchs der ganzen Branche sichern, wurden damals und heute nicht berücksichtigt.“

Weitere Schritte, klare Forderungen und erste Erfolge

Eingeladen zu einem persönlichen Gespräch sind auch weitere Regionalvertreterinnen und -vertreter anderer Parteien. „Das Thema liegt uns am Herzen. Wir suchen auch in den kommenden Wochen und Monaten weiter den Kontakt zur Politik“, konstatiert das Duo an der Innungsspitze. Der CDU-Landtagsabgeordnete Lukas Reinken verspricht bereits Klärung: „Ich werde eine offizielle Anfrage zu dem Sachverhalt in Hannover stellen.“

Die Forderung der Innung ist dabei klar: Eine neue Berechnungsgrundlage, basierend auf dem Jahresnettoumsatz muss her, um die Branche fair zu behandeln. Gute Nachrichten gibt es bereits am Tag danach: Die Landesregierung hat die Rückzahlungsfrist erneut verlängert – dieses Mal bis zum 30. November 2023.