Konjunkturprogramm für Niedersachsen: Land fördert See- und Binnenhäfen jetzt auch in strukturstärkeren Gebieten
Wegen der massiven Auswirkungen der Corona-Pandemie weitet das Wirtschaftsministerium seine Förderaktivitäten mit einer neuen „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in See- und Binnenhäfen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie (RL Sonderprogramm Häfen)“ aus. Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen können jetzt auch in Seehäfen außerhalb strukturschwacher Regionen (GRW-Gebiete) und generell in Binnenhäfen gefördert werden. Im Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltes stehen hierfür im „Sonderprogramm Häfen“ bis Ende 2021 bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung. Die Anträge können bei der NBank gestellt werden.
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Der Neustart der Wirtschaft nach der Corona-Pandemie wird ohne starke Industriestandorte nicht funktionieren. So wie die Lage aktuell ist, brauchen auch die strukturstärkeren Regionen Niedersachsens unsere Unterstützung. Dazu gehört auch, die Leistungsfähigkeit der Hafenstandorte zu sichern und die Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Tätigkeit und Investitionen der durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in besonderem Maße betroffenen ansässigen Unternehmen der maritimen und regionalen Wirtschaft kurzfristig weiter zu verbessern.“
Ein Schwerpunkt der niedersächsischen Förderaktivitäten liegt traditionell auf der Unterstützung strukturschwächerer Regionen. Dazu dient auch die vor knapp zwei Jahren in Kraft getretene „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in Seehäfen„, die nur in GRW-Gebieten greift. Darüber sind bereits sechs Projekte in Emden, Leer, Harlesiel, Greetsiel, Neßmersiel und auf Juist mit insgesamt knapp sieben Millionen Euro gefördert worden.
Gefördert werden über diese GRW-Richtlinie Seehäfen Investitionen in die Errichtung, den Ersatz oder die Modernisierung von Infrastrukturen und Einrichtungen in Häfen, mit deren Hilfe verkehrsbezogene Hafendienste erbracht werden, Investitionen in die Errichtung, den Ersatz oder die Modernisierung von Infrastrukturen jeder Art, die erforderlich sind, um den Zugang der Nutzer bzw. die Einfahrt der Nutzer in einen Hafen von Land, von See und/oder von Flüssen zu gewährleisten sowie Ausbaggerungen von Wasserwegen, um den Zugang zu und im Hafen zu gewährleisten.
Quelle Pressemeldung von Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung