Wenn der Chef ausfällt: IHK, HWK und Existenzgründungsinitiative Emsland informierten über Notfallvorsorge

Wenn der Chef ausfällt: IHK, HWK und Existenzgründungsinitiative Emsland informierten über Notfallvorsorge

Wenn der Chef ausfällt: IHK, HWK und Existenzgründungsinitiative Emsland informierten über Notfallvorsorge

„Jede dritte Betriebsaufgabe erfolgt ungeplant durch Krankheit, Unfall oder Tod. Die Folge sind häufig existenzgefährdende Krisen“, verdeutlichte Betriebsberater Ansgar Göbel in einer gemeinsamen Online-Informationsveranstaltung von IHK, Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim (HWK) und Existenzgründungsinitiative Emsland.

Gemeinsam mit Dr. Andreas R. J. Schnee-Gronauer, Rechtsanwalt und Diplom-Ökonom aus Schüttorf, empfahl er, durch eine gezielte Notfallvorsorge die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit im Unternehmen sicher zu stellen. „Wechseln Sie einfach mal die Perspektive und stellen Sie sich vor, Sie müssten Ihren eigenen Betrieb morgen unvorbereitet übernehmen“, riet Göbel. Er machte deutlich, dass innerbetriebliche Abläufe, Unterlagen, Ablage und betriebliche Datenverarbeitung so gestaltet sein müssten, dass sich ein sachkundiger Dritter innerhalb kurzer Zeit einen Überblick über die laufenden Aufgaben verschaffen könne. Um die Geschäfte im Notfall weiterführen zu können, würden neben Informationen zu Vertretungsregelungen, Bankverbindungen oder Passwörtern auch regelmäßig Vollmachten benötigt, die es ermöglichten, eine rechtsgeschäftliche Vertretung zu übernehmen, machte Göbel deutlich.

Neben der betrieblichen Seite sollte eine Notfallvorsorge auch immer Regelungen für den privaten Bereich umfassen. Klare Verhältnisse im Hinblick darauf, wer den Betrieb fortsetze und wer nicht, könnten beispielsweise testamentarisch oder schon zu Lebzeiten durch vorweggenommene Erbfolge geregelt werden. „Fragen Sie sich, was kann ich tun, um meiner Familie zusätzliche Schwierigkeiten zu ersparen, riet Schnee-Gronauer und gab den Teilnehmern eine kurze To-do-Liste an die Hand. So sollten Betriebsinhaber ein Testament abfassen, die gesellschaftsrechtliche Konstruktion des Unternehmens prüfen, die Bestellung von Vertretern oder Prokuristen erwägen und Vollmachten, die ggf. und über den Tod hinaus gelten, erteilen sowie bereits vorhandene Regelungen regelmäßig überprüfen.

Mit dem kostenlosen Notfall-Handbuch und dem Notfallordner geben IHK und HWK einen Überblick, was zu tun ist und welche wichtigen Informationen und Regelungen in schriftlicher Form hinterlegt sein sollten. Entsprechende Checklisten und Formulare helfen Unternehmern, für Notlagen vorzusorgen.

Quelle Pressemeldung von  Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim