„Zum Osterfrühstück gibt’s frische Brötchen“

„Zum Osterfrühstück gibt’s frische Brötchen“

„Zum Osterfrühstück gibt’s frische Brötchen“

Die IHK OsnabrückEmsland – Grafschaft Bentheim weist darauf hin, dass in Niedersachsen sowohl an Karfreitag als auch an beiden Ostertagen frische Brötchen verkauft werden dürfen. „In Nordrhein-Westfalen ist der Ostermontag für den Brötchenverkauf dagegen tabu“, erläutert IHK-Beraterin Helga Conrad.

Viele Niedersachsen, die an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen leben, sind jedes Jahr aufs Neue verunsichert: An welchen Feiertagen gibt es wo frische Brötchen zu kaufen? Die Ladenöffnung regelt jedes Bundesland selbst und das führt zu unterschiedlichen Öffnungszeiten. In Niedersachsen dürfen Back- und Konditorwaren an jedem Sonn- und Feiertag für jeweils fünf Stunden verkauft werden. Das gilt auch in Zeiten der Pandemie für Ostermontag und Pfingstmontag. Voraussetzung ist, dass die Geschäfte nach ihrer Größe und ihrem Sortiment auf den Verkauf in kleinen Mengen ausgerichtet sind. In Nordrhein-Westfalen hingegen dürfen Brötchen zu Ostern und Pfingsten nur jeweils am Sonntag verkauft werden.

„Aber es gilt selbstverständlich kein Muss zur Öffnung. Am besten erkundigt man sich deshalb rechtzeitig in seiner Stamm-Bäckerei, ob sie tatsächlich geöffnet hat“, empfiehlt Helga Conrad.

Quelle Pressemeldung von  IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim