Nach dem Tod ist es zu spät – Informativer Abend zum Thema Unternehmensnachfolge
Wie soll die Nachfolge in einem Unternehmen im Todesfall oder bei einem Ausscheiden des Firmenleiters geregelt werden? Die Juristen Prof. Heiko Hellwege und Dr. Herbert Buschkühle hatten eine einfache Antwort darauf: So früh wie möglich. In einem aufschlussreichen Vortrag im Kreishaus in Osnabrück gaben sie Tipps und Empfehlungen, was bei einer Unternehmensnachfolge getan und nicht getan werden sollte.
Osnabrücker Land. Der Vortrag der beiden Juristen fand auf Einladung der WIGOS (Wirtschaftsförderungsgesellschaft Osnabrücker Land mbH), der Handwerkskammer (HWK) Osnabrück und der Industrie-und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim (IHK) statt. In den kommenden Jahren stehen einige Generationswechsel in Betrieben im Osnabrücker Raum an, sagt Annika Hörnschemeyer, Nachfolgemoderatorin bei der HWK Osnabrück. Auch sie rät bei dem emotionalen Thema, sich früh um eine Regelung zu kümmern und dies auch offen zu sagen. „Man stellt sich oft bestimme Nachfolge-Regelungen vor, kommuniziert sie aber nicht.“
Andrea Frosch vom UnternehmensService bei der WIGOS möchte schon Unternehmer ab dem 50. Lebensjahr sensibilisieren, sich um eine Nachfolgeregelung für ihre Unternehmen zu kümmern. „Viele können nicht loslassen“, sagt sie wohlwissend, dass es sich um einen sehr emotionalen Prozess handelt, wenn es um die Frage des Nachfolgers für den eigenen Betrieb geht. Annika Hörnschemeyer gibt jedoch zu bedenken, dass ohne eine seriöse Regelung weder ein Betrieb noch das Know-how oder die Innovation am Leben erhalten bleiben kann.
Wenn eine Unternehmerin oder ein Unternehmer stirbt und zu Lebzeiten keine Nachfolge bestimmt ist, tritt das Erbrecht in Kraft, sagte Herbert Buschkühle zu Beginn seines Vortrags. Der Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar gab zu bedenken, dass es innerhalb der eigenen Familie nicht immer einen passenden Nachfolger gebe. Dies könne möglicherweise zu Konflikten mit dem Gesellschaftsrecht führen. Buschkühle empfahl die Abfassung eines ordentlichen Testaments. „Dann können Sie selbst entscheiden, wie sie ihre Nachfolge geregelt haben wollen“, sagte er den rund 50 interessierten Zuhörerinnen und Zuhörern. Dabei gelte die goldene Regel, dass der Nachfolger auch zum Erben gemacht werden sollte, so Buschkühle.
Auch der Jurist verwies auf die emotionale Bedeutung des Themas. Und er wiederholte, dass darüber geredet werden müsse – und zwar früh genug. Er treffe oft Unternehmer mit einer „Basta-Mentalität“, die sagten, sie könnten mit ihrem Vermögen machen, was sie wollten. Sollte aber keine Regelung getroffen sein, könne dies existenzielle Folgen für die Hinterbliebenen und den Betrieb haben, sagte Buschkühle.
Oft gebe es auch das Problem, dass potenzielle Nachfolger Angst vor einer Übernahme eines Unternehmens haben, so Buschkühle weiter. Er empfahl, die Firma frühzeitig in eine Gesellschaftsform wie eine GmbH & Co. KG umzuwandeln, weil dadurch die Haftung des Erben begrenzt werden könne. Er übernehme schließlich auch die Schulden des Unternehmens. Wie ein Mantra wiederholte auch Buschkühle, Unternehmer sollten sich frühzeitig um einen Nachfolger sowie dessen Einarbeitung kümmern. Auch die Ausstellung einer Vorsorgevollmacht und das Einrichten eines Notfallkoffers seien sinnvoll, sagte Buschkühle und erinnerte an Michael Schumacher. „Dann ist die Führung eines Unternehmens nicht nur im Todesfall geregelt, sondern auch falls jemand ins Koma fallen sollte.“
Wie die Unternehmensnachfolge im Falle eines Verkaufs einer Firma geregelt werden kann, darüber sprach im Anschluss der Rechtsanwalt Heiko Hellwege. Auch er empfahl, die richtige Rechtsform für ein Unternehmen zu wählen. Im Handwerk und bei den freien Berufen beobachte er aktuell eine „Konzentrationswelle“, wie er sagte. „Kleine Betriebe werden zu großen zusammengefasst.“ Dies biete für Unternehmer Chancen, ihre Betriebe gewinnbringend zu verkaufen, um sich das Altenteil zu finanzieren. Dazu sei eine Strukturierung des Unternehmens notwendig. Man könne denjenigen, die in Zukunft Platz auf dem Chef-Sessel nehmen und den Betrieb kaufen wollen, verschiedene Möglichkeiten anbieten, um die Firma zu übernehmen. Explizit meinte er damit Ratenzahlung oder ein Darlehen. Dies nehme den Nachfolgern oft die Angst, ein Unternehmen zu übernehmen. Eine andere Möglichkeit, um sich den Lebensabend „zu vergolden“, sei der Verkauf von Vermögens-Gegenständen wie Immobilien, Grundstücken oder Maschinen. Für Käufer von Handwerksbetrieben seien aber vor allem Wartungsverträge interessant, so Hellwege. „Sie bieten die Möglichkeit, über Jahre Einkünfte zu generieren.“ Heiko Hellwege berät einmal im Monat kostenfrei bei der WIGOS über Fragen der Nachfolgeregelung. Die nächsten freien Termine finden am 7. Juli und 25. August statt. Auch die HWK und die IHK steht für Interessierte mit Beratungsangeboten bereit.
Quelle Pressemeldung von WIGOS