Amtsleitungswechsel beim Finanzamt Emden-Norden

Amtsleitungswechsel beim Finanzamt Emden-Norden
Dr. Christian Kläne, der neue Leiter des Finanzamts Emden-Norden

Amtsleitungswechsel beim Finanzamt Emden-Norden

Regierungsdirektor Dr. Christian Kläne ist der neue Leiter des Finanzamts Emden-Norden. Anlässlich der heutigen Feierstunde führte der Präsident des Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN), Oliver Vree, Herrn Dr. Kläne in sein neues Amt ein. Gleichzeitig dankte er dem Leitenden Regierungsdirektor Jens Lipinski, der seit August 2017 erst das Finanzamt Emden und ab 1. Juni 2021 dann das durch die Fusion mit dem Finanzamt Norden entstandene Finanzamt Emden-Norden mit Engagement und Augenmaß leitete. Im April 2023 hat Herr Lipinski die Leitung des Finanzamts für Großbetriebsprüfung Oldenburg übernommen.

Herr Dr. Kläne ist verheiratet und Vater zweier Kinder. Er ist im Februar 2003 beim Finanzamt Vechta in den Dienst der niedersächsischen Steuerverwaltung eingetreten. Anschließend war er in verschiedenen Führungsfunktionen bei den Finanzämtern Cloppenburg, Oldenburg, Finanzamt für Großbetriebsprüfung Oldenburg, Finanzamt Aurich tätig und seit Mai 2015 als Ständiger Vertreter des Vorstehers beim Finanzamt Oldenburg. Anfang Januar 2022 übernahm er erstmals die Leitung eines Finanzamts, und zwar beim Finanzamt Osterholz-Scharmbeck. Seit dem 1. Juni 2023 ist Herr Dr. Kläne mit der Leitung des Finanzamts Emden-Norden beauftragt.

In seiner Rede hob Präsident Vree als besondere Herausforderungen der Steuerverwaltung die große Zahl an Altersabgängen sowie die Digitalisierung hervor. Ein knappes Drittel der Beschäftigten werde die Steuerverwaltung in den nächsten fünf Jahren verlassen und damit die Zahl der eintretenden Nachwuchskräfte übersteigen. Daher sei die Unterstützung durch die Digitalisierung besonders wichtig. Dabei habe die niedersächsische Steuerverwaltung bereits einen sehr ausgeprägten Digitalisierungsgrad erreicht und brauche den Vergleich mit anderen Organisationen nicht zu scheuen.

Auch werde das Steuerrecht immer komplexer. Daher müsse die Digitalisierung mehr noch als in der Vergangenheit bereits bei der Gesetzgebung mitbedacht werden. Seit Januar 2023 seien die Bundesministerien verpflichtet, neue Gesetze digitaltauglich zu gestalten. Daher liege eine wichtige Aufgabe bei dem Bundesgesetzgeber, so Präsident Vree, denn das Grundgesetz räume diesem im Bereich der Steuergesetzgebung die maßgeblichen Kompetenzen ein.

Bund und Länder hätten die Chance und positive Herausforderung zugleich, die Arbeitsorganisation strukturell zu erneuern, um die Handlungsfähigkeit der Steuerverwaltung zu gewährleisten.

In der Zukunft könne zudem der Einsatz von künstlicher Intelligenz eine entscheidende Rolle spielen. Beispielhaft erläuterte er hierzu die Grundzüge des Projekts „Tax Defence Analytics“, kurz TADEA. Durch teilweise bandenmäßig organisierten Umsatzsteuerbetrug entsteht in Europa Schätzungen zufolge jährlich ein mittlerer zweistelliger Milliardenschaden. Um diesen Betrug zu bekämpfen, erprobt das Landesamt für Steuern am Standort Oldenburg im Rahmen einer Forschungskooperation mit der Universität Oldenburg den Einsatz von Künstlicher Intelligenz.

Eines bliebe aber klar, so der Präsident wörtlich: „Am Ende steht immer der Mensch“. Digitale Instrumente lieferten zwar einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und verbesserten den Service für die Bürgerinnen und Bürger. Der Mensch bediene, interpretiere und kontrolliere aber die Technologie.

Das Finanzamt Emden-Norden beschäftigt 255 Personen. 16 davon befinden sich zurzeit in einem dualen Studium und 8 in einer Ausbildung.

Das Steueraufkommen des Finanzamts betrug im Jahr 2022 rd. 612 Mio. Euro.

Rund 49.500 Einkommensteuerfälle, davon nahezu 30.000 Arbeitnehmerfälle, werden im Finanzamt geführt. Die Anzahl der Körperschaften, einschließlich etwa 800 Vereinen, beläuft sich auf etwas mehr als 2.000. Daneben werden dort für andere Gesellschaftsformen (wie z. B. Kommanditgesellschaften, Offene Handelsgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts) in rd. 2.800 Fällen die Einkünfte gesondert (und ggf. einheitlich) festgestellt.

Der Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Emden-Norden erstreckt sich neben den Gebieten, auf die der Name des Finanzamts bereits hindeutet, auch auf vier ostfriesische Inseln, nämlich Borkum, Juist, Norderney und Baltrum.

Pressemeldung von  : Landesamt für Steuern Niedersachsen