IHK und Creditreform informieren in Bramsche über „Hinweisgeberschutzgesetz“

IHK und Creditreform informieren in Bramsche über „Hinweisgeberschutzgesetz“  

IHK und Creditreform informieren in Bramsche über „Hinweisgeberschutzgesetz“

Über praktische Wege für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in den Unternehmen und weitere aktuelle rechtliche Vorgaben informieren die IHK und die Creditreform Osnabrück/Nordhorn Unger KG am 17. Oktober 2023 zwischen 15:30 und 17:00 Uhr bei einer Veranstaltung im Ratssitzungssaal der Stadt Bramsche, Hasestraße 11 in 49565 Bramsche.

Spätestens zum 17. Dezember 2023 müssen mittelständische Unternehmen mit mehr als 49 Mitarbeitern ein funktionierendes Hinweisgeberschutzsystem vorhalten, um die Möglichkeit zu bieten, Missstände im Unternehmen zu melden. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen hohe Geldbußen.

Als Referent wird Herr Benjamin Spallek, LL.M., Managing Director der Creditreform Compliance Services GmbH, die Auswirkungen des Gesetzes auf Unternehmen erläutern und praktische Hinweise zur Umsetzung geben.

Das Hinweisgeberschutzgesetz fügt sich ein in eine Reihe von Gesetzen, die Unternehmen in jüngster Zeit neue Vorgaben im Umgang mit Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden machen. Ein weiteres Beispiel für entsprechende Vorgaben sind neue Vorschriften für unternehmerische Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldungen werden bis zum 11. Oktober unter https://veranstaltungen.osnabrueck.ihk24.de/hinweis angenommen.

Pressemeldung von  Industrie- und Handelskammer Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim