Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Workshop des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums und der Clearingstelle des Landes NiedersachsenLieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Workshop des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums und der Clearingstelle des Landes Niedersachsen

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Workshop des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums und der Clearingstelle des Landes Niedersachsen
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Workshop des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums und der Clearingstelle des Landes Niedersachsen

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Workshop des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums und der Clearingstelle des Landes Niedersachse

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium und die Clearingstelle des Landes Niedersachsen haben gemeinsam einen Workshop veranstaltet, um die Herausforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu diskutieren. Teilnehmer waren Vertreter von sieben norddeutschen Unternehmen aus den Branchen Textil, Automotive, Lebensmittel und Handwerk. Moderiert wurde die Veranstaltung vom Innovationszentrum Niedersachsen. Ziel des Workshops war die gemeinsame Identifikation von Umsetzungshindernissen und die Entwicklung von Lösungsansätzen.

„Die Unsicherheit der Unternehmen bezüglich der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen resultiert aus vagen Formulierungen im LkSG, die Interpretationsspielraum lassen“, so Wirtschaftsminister Olaf Lies. „Daher wird von den Unternehmen eine klare und konkrete Definition von Mindeststandards als praxisgerechte Orientierung gefordert, um eine einheitliche Umsetzung zu ermöglichen. Dies würde nicht nur Zeit sparen, sondern auch sicherstellen, dass Unternehmen nicht individuelle Lösungen für die Berichterstattung finden müssen.“

Die intensiven Diskussionen verdeutlichten, dass bisherige staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie Handreichungen oder FAQs nicht ausreichen, um die praktikable Umsetzung des Gesetzes sicherzustellen. Es bedarf daher dringend nach weiteren Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen in dieser Umstellungsphase.

Angesichts der Komplexität globaler Lieferketten und der mangelnden Transparenz betonten die Teilnehmenden die Notwendigkeit einer digitalen Plattform auf Bundes- und EU-Ebene. Diese soll Unternehmen die erforderlichen Werkzeuge bereitstellen, um ihre Lieferkette zu überwachen, zu verwalten und zu verbessern und so die geforderten Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

Im Workshop wurden auch Positionen zur geplanten EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive CSDDD) erörtert, da mögliche Verschärfungen über das bestehende deutsche Recht hinaus befürchtet werden. Niedersachsen plant, sich basierend auf den Erkenntnissen aus der Veranstaltung, für eine Harmonisierung der diversen Berichtspflichten einzusetzen und entsprechend aktiv auf der EU-Ebene in die weiteren Beratungen zwischen Kommission, Rat und Parlament einzubringen. Ziel hierbei ist es, dass die Implementierung dieser EU-Rechtsetzung keine zusätzliche Belastung für Unternehmen darstellt, sondern als Chance betrachtet wird, eine nachhaltigere und gerechtere Wirtschaftslandschaft zu gestalten.

Nicole Harms, Prokuristin der MSH Textilmakler GmbH und Mitglied des Landesvorstands des Verbands „Die Familienunternehmer“, betonte im Namen aller Anwesenden die Bereitschaft der Unternehmen, Verantwortung zu übernehmen und die neuen Regularien umzusetzen. Sie erklärte: „Unsere Unternehmen sind gewillt, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die vorgegebenen Vorschriften umzusetzen. Wir wollen gestalten und unsere Unternehmen zukunftsorientiert aufstellen. Gleichzeitig sehen wir aber die dringende Notwendigkeit dafür, dass die Umsetzung dieser Regularien auf eine Art und Weise erfolgt, die nicht übermäßig komplex und belastend ist.“

Hintergrund:

Seit dem Inkrafttreten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zum 1. Januar 2023 stehen Unternehmen in Deutschland vor neuen Anforderungen bezüglich der Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten. Das Gesetz richtet sich vorrangig an große Unternehmen, zunächst ab einer Größe von 3.000 Mitarbeitern und ab 2024 ab 1.000 Mitarbeitern. Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sind bereits indirekt betroffen, da große Unternehmen einen Teil der Pflichten auf ihre Lieferanten übertragen – oft KMU. Die damit verbundene Bürokratie belastet Unternehmen verschiedener Branchen erheblich, da die Einhaltung der komplexen Vorschriften eine Herausforderung darstellt, die selbst für größere Unternehmen oft schwer handhabbar ist.

Pressemeldung von  Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung